Fürstenfeldbruck:"Eine kleine Firma"

Petra Stadler, TSG Maisach

Petra Stadler, die ehrenamtliche Schatzmeisterin der TSG Maisach, organisiert Sportbetrieb, Unterricht und Gelände/Hallen.

(Foto: privat)

Worauf Vereinsgründer achten müssen

interview Von Ariane Lindenbach

Wer einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein gründen will, muss einige Gesetze beachten und Regeln erfüllen. Auch Petra Stadler stand vor dieser Herausforderung, als sie mit Mitstreitern im April 2007 die TSG Maisach aus der Taufe hob.

SZ: Wo haben Sie sich vor der Vereinsgründung informiert?

Petra Stadler: Ich habe einen Lehrgang für Vereinsmanagement gemacht, beim Bayerischen Landes-Sportverband BLSV. Da gibt es auch Satzungsrecht, Haftungsrecht für Vereine, Kommunikation, Führung, Marketing und Werbung. Also alles, was das Management umfasst, weil ja jeder Verein schon eine kleine Firma ist.

Wie viele Personen braucht man, um einen Verein gründen zu können?

Sieben, weil es das Vereinsrecht so vorschreibt.

Wie sieht das Gründungsprozedere aus?

Sie müssen zur Gründungsversammlung eine Satzung vorlegen und sie von den Mitgliedern bestätigen lassen. Deswegen ist es sinnvoll, vorher eine Satzung auszuarbeiten. Erst dann können Sie auch einen Vorstand wählen, dessen Zusammensetzung ist in der Satzung beschrieben.

Gibt es dazu Vorlagen ?

Es gibt eine Mustersatzung des BLSV und im Internet auch jede Menge Mustersatzungen für alle möglichen Vereine. Da wir wollten, dass die Abteilungen mehr Mitsprache haben und der Vorstand nicht alles allein bestimmen kann, haben wir unsere Satzung selbst gestrickt. Deshalb haben wir eine sehr umfassende Satzung.

Wie geht es dann weiter?

Danach wird von der Gründungsversammlung auch der nach Satzung wählbare Vorstand gewählt, weil dieser für den Verein vertretungsberechtigt ist. Der Vorstand übergibt Satzung, Anwesenheitsliste und Protokoll einem Notar. Der geht damit zum Amtsgericht München und lässt alles ins Vereinsregister eintragen, dann mit denselben Unterlagen zum Finanzamt, dort kriegen Sie eine Steuernummer. Wenn die Satzung stimmt, stellt das Finanzamt dann die Gemeinnützigkeit fest.

Welchen Vorteil hat das?

Dass Sie Spendenquittungen ausstellen können und alles steuerfrei ist bis 17 500 Euro Jahresumsatz. Im Übrigen hat ein eingetragener Verein im Gegensatz zu einem nicht eingetragenen Verein eine begrenzte Haftung. Bei Letzterem haften die Mitglieder und der Vorstand auch mit ihrem Privatvermögen.

Gibt es auch alternative Rechtsformen?

Ich würde sagen nein, weil ein Verein gefördert ist und man den Vorteil der Steuerfreiheit hat und man nicht unbegrenzt haften muss mit seinem Vermögen. Das spricht alles dafür, dass man einen Verein gründet. Und dass die Vereine eine Bereicherung für jede Kommune sind.

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