Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Die Millionenfrage

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Mit der sich abzeichnenden Novellierung der Grundsteuer bleibt den Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Ob der bayerische Sonderweg besser ist, darüber gibt es unter Kämmerern unterschiedliche Meinungen

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Städte und Gemeinden im Landkreis zeigen sich erleichtert über den Durchbruch bei der Grundsteuer. Sofern der Bundesrat der Reform noch im November zustimmt, ist durch den Bundestagsbeschluss sichergestellt, dass Kommunen vom Jahreswechsel an nicht auf Einnahmen im siebenstelligen Bereich verzichten müssen. So kalkuliert die Kreisstadt im laufenden Jahr mit etwa 4,5 Millionen Euro Grundsteuer. Der Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi (SPD) hatte am Freitag, als in Berlin über den Gesetzentwurf abgestimmt worden war, von "einem guten Tag für die Kommunen" gesprochen.

Die Grundsteuer ist nach Einkommen- und Gewerbesteuer für Städte wie Fürstenfeldbruck die drittwichtigste Einnahmequelle. Und sie ist die stabilste. Denn während Betriebe auf die Anhebung der Gewerbesteuer-Hebesätze mit Abwanderung reagieren können und sich Arbeitslosigkeit sowie Lohnentwicklung auf den Einkommensteueranteil auswirken, wird die Grundsteuer auf unbewegliche und wertstabile Güter erhoben - und das nicht nur einmalig wie die Grunderwerbsteuer, sondern Jahr für Jahr. Vermieter können die Kosten auf die Mieten umlegen, weshalb sie alle Bürger betrifft. 2015 lag die Grundsteuer für ein Einfamilienhausgrundstück in Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft bei durchschnittlich 577 Euro im Jahr, für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bei 229 Euro.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 wegen veralteter Berechnungsgrundlagen eine Überarbeitung bis Ende 2019 verlangt. Die Richter bemängelten, dass die sogenannten Einheitswerte, die bislang zur Berechnung der Steuer herangezogen werden, nicht die Entwicklung auf den Immobilienmärkten widerspiegeln. Im Westen gelten Einheitswerte von 1964, im Osten mangels aktuellerer Erhebungen sogar von 1935.

Bei der Berechnung der Grundsteuer soll im Regelfall auch künftig der Wert einer Immobilie die zentrale Rolle spielen. Die Sozialdemokraten halten das für eine Gerechtigkeitsfrage. Bundesländer können mittels Öffnungsklausel aber eigene Wege gehen, so wie dies Bayern für sich in Anspruch nimmt. Statt des Werts der Immobilie soll hier die einfacher zu berechnende Grundstücks- und Geschossfläche, unabhängig vom Wert, der zentrale Faktor sein. Die Einwohner teurer Großstädte würden so auch nicht noch einmal über Gebühr zur Kasse geben, sagen die Befürworter dieses Modells. Bis Ende 2024 wird die Grundsteuer noch nach dem bisherigen System erhoben, die Systemumstellung erfolgt zum 1. Januar 2025. In der Übergangszeit müssen die Behörden alle 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewerten. Für das Regelfallmodell werden auch eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete sowie Art und Alter des Gebäudes berücksichtigt. Für Sozialwohnungen sowie Bestände kommunaler und genossenschaftlicher Gesellschaften gibt es einen zusätzlichen Abschlag. In einem letzten Schritt wird der individuelle Steuerbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. Erklärtes Ziel der Bundespolitik ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer möglichst auf dem heutigen Niveau zu belassen. Nicht auszuschließen ist aber, dass die Belastung anders auf die Schultern der Immobilienbesitzer verteilt wird. Gerade das bayerische Flächenmodell würde nach Überzeugung Schrodis "eine eklatante Belastungsverschiebung von Vermögenden zu finanziell weniger gut Situierten" bedeuten und verstoße deshalb möglicherweise sogar gegen die Verfassung. Zweifel an der Gerechtigkeit hegt auch die Brucker Kämmerin Susanne Moroff. Gleichwohl ist sie "froh über eine Regelung", die der Stadt "die dringend benötigten Steuereinnahmen" garantiert. Anfang des Jahres hatte die Kreisstadt insgesamt mit 55 Millionen Euro Steuereinnahmen gerechnet, davon entfallen laut Prognose 48 Prozent auf die Einkommensteuer, 30 Prozent auf die Gewerbesteuer und acht Prozent auf die Grundsteuer B.

Der Pucheimer Kämmerer Harald Heitmeir sieht das ähnlich. Die Stadt habe es nun selbst in der Hand, über die Nachjustierung des Hebesatzes zu erreichen, dass "alles beim Alten bleibt". Grundsätzlich sei das ganze Gesetzgebungsverfahren nicht ganz unproblematisch gewesen. Denn ausschließlich die Kommunen profitieren von der Grundsteuer. Diese waren an der Entscheidungsfindung aber nicht direkt beteiligt: Die Gesetze werden vom Bund erlassen, die Berechnung erfolgt durch die Finanzämter. Ohne Einigung hätte Puchheim ein Minus von etwa zwei Millionen Euro verkraften müssen. "Das hätte schon sehr weh getan", sagt Heitmeir. Wegen des einfacheren, "schlankeren" Berechnungsverfahrens hegt der Puchheimer Kämmerer eher Sympathien für den bayerischen Sonderweg. Eine absolute Gerechtigkeit sei hier wie dort illusorisch. Heitmeir glaubt, dass sich der Puchheimer Stadtrat frühestens im Laufe des kommenden Jahres mit einer möglichen Anpassung des Hebesatzes beschäftigen kann - und das auch nur, wenn alles reibungslos läuft. Denn die Berechnungen durch die Finanzbehörden würden sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bis dahin wird sich auch zeigen, wie sich die neue Grundsteuer C auswirkt. Sie wird als neue Variante der Grundsteuer A (Agrarflächen) und B (bebaute oder bebaubare Flächen) zur Seite gestellt und kann auf potenziellem Bauland erhoben werden. Damit soll der Grundstücksspekulation entgegengewirkt und der Wohnungsbau angekurbelt werden.

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Quelle:
SZ vom 29.10.2019
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