Fürstenfeldbruck:Die Ex des Partners bedroht

39-Jährige steht wegen Facebook-Nachrichten vor Gericht

Von Florian J. Haamann, Fürstenfeldbruck

Es sollte ein weiterer Schritt in der Beziehung der 39-Jährigen werden. Heute ist klar, dass es gleichzeitig der letzte war - und dass er die Frau schließlich vors Amtsgericht geführt hat. Im vergangenen November zieht sie mit ihrer Tochter bei ihrem damaligen Freund ein. Schnell habe sich der heutige Ex-Partner immer merkwürdiger ihr gegenüber verhalten, sei geizig und beleidigend gewesen, habe ihre Tochter nicht akzeptiert, erzählt die Fürstenfeldbruckerin in ihrer Aussage am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Um herauszufinden, was da nicht stimmt, sei sie ihm eines Tages gefolgt. Und habe gesehen, dass er vor dem Haus seiner Ex-Freundin parkt. Schnell wittert die 39-Jährige den Geruch des Betrugs.

Auf Facebook sucht die Angeklagte nach der Ex-Freundin des Mannes, schickt ihr zwei Nachrichten: "Ich finde dich, du Hure" und drei Stunden später "Jetzt solltest du Angst haben". Und am nächsten Tag sendet sie ihr auch noch ein Bild eines erigierten Penis. Nach der dritten Nachricht entscheidet sich die Ex-Freundin, die 39-Jährige anzuzeigen. Und so muss diese sich nun wegen Bedrohung, Beleidigung und Verbreitung pornografischer Schriften verantworten. Es tue ihr leid, sie wisse auch nicht, warum sie das damals gemacht habe, bereut die Angeklagte. Sie sei "fix und fertig" gewesen. "Bei Liebeskummer und Herzensangelegenheiten reagiert man schon mal falsch." Eigentlich sei sie nicht so. "Rasende Eifersucht" und "Kopfgedanken" hätten sie geplagt, einige Tage später sei sie in der Arbeit sogar zusammengebrochen. In diesem Tagen habe sie auch viel Alkohol getrunken, dazu die Antidepressiva genommen, mit denen ihre Depression behandelt wird. Deshalb könne sie sich auch nicht an alles erinnern.

Die Geschädigte macht in ihrer Aussage deutlich, dass sie sich durch die Nachrichten durchaus unwohl gefühlt habe und aus Sorge, dass sie die Angeklagte auf der Straße trifft und die Situation eskaliert, Anzeige erstattet hat. Außerdem erklärt sie, dass sich die Beziehung zu ihrem Ex-Freund auf gelegentliches Grüßen auf der Straße reduziere und an den Betrugsvorwürfen nichts dran sei.

In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwältin eine Strafe von 85 Tagessätzen zu je 35 Euro für die alleinerziehende Mutter, die angibt, etwa 1500 Euro zu verdienen und davon 1000 Euro Miete zu zahlen. Außerdem äußert die 39-Jährige die Sorge, bei einer Vorstrafe ihren Job zu verlieren. Nach Rücksprache mit der Staatsanwältin entscheidet sich der Richter, das Verfahren gegen eine Zahlung von 900 Euro an eine soziale Einrichtung einzustellen.

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