Fürstenfeldbruck:Bruck drückt aufs Gas

Gutachten zur Umnutzung des Fliegerhorsts werden vergeben

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Mag ein endgültiger Abzug der Bundeswehr auch noch nicht absehbar sein, so drückt die Stadt bei der zivilen Umplanung doch aufs Gas. Denn nur noch in diesem Jahr besteht Anspruch auf Mittel aus einem "Sonderprogramm Militärkonversion" - 80 Prozent der Kosten für Planungsgutachten werden daraus erstattet. Einen Überblick über die größtenteils europaweit auszuschreibenden Gutachten - von der Verkehrsentwicklungsplanung für die ganze Stadt über "Graue Energie" im Gebäudealtbestand, eine Machbarkeitsstudie technische Infrastruktur bis hin zum städtebaulichen Wettbewerb mit Bürgerbeteiligung (der alleine auf 310 000 Euro beziffert wird) - , die noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden sollen, hat am Mittwoch Konversionsmanager Serge Schimpfle im erstmals tagenden Konversionsausschuss gegeben. Auf 775 000 Euro summieren sich die entsprechenden Kosten, im Idealfall muss die Stadt lediglich einen Eigenanteil von 155 000 Euro tragen. Sofern die Oberste Baubehörde einer Bitte der Stadt, das Sonderprogramm um ein weiteres Jahr zu verlängern, nicht nachkommt, muss diese sich von 2017 an mit der regulären Zuschussquote von 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung zufrieden geben. Die teuersten Gutachten sollen mithin also sicherheitshalber schnell beauftragt werden. In der Prioritätenliste nachrangiger sind Gutachten, die sich etwa Schallschutz, Gewerbemix, Sportstätten, Kulturentwicklung oder Energieversorgung widmen - dieser Bereich wird auf 276 000 Euro förderfähige Kosten geschätzt.

Ob es sich die Stadt leisten kann, Flächen aufzukaufen und selbst zu entwickeln, ist weiterhin offen. Zum einen gibt es noch keinen Überblick über mögliche Altlasten, zum anderen liegen noch keine Angebote des Grundeigentümers, der bundeseigenen Immobiliengesellschaft (Bima) vor. Vorsichtshalber hatte die Stadt bereits im vergangenen Jahr private Nutzungen des Areals, beispielsweise durch Firmen oder Vereine, untersagt, um einer damit möglicherweise einhergehenden Wertsteigerung der Flächen vorzubeugen. Stadtjurist Christian Kieser verneinte die Frage von Klaus Wollenberg (FDP), ob nach dem Abzug der Bundeswehr einstige Grundbesitzer, die im Dritten Reich zur Überlassung ihrer Flächen gezwungen worden waren, Ansprüche an die Stadt als potenziellen neuen Eigentümer geltend machen könnten.

Zumindest theoretisch könnte die Stadt dem Vorschlag Wollenbergs folgen und für die nach dem für 2020 angekündigten Abzug der Bundeswehr militärisch entwidmeten 220 Hektar lediglich den Preis für landwirtschaftlich genutzte Flächen anbieten. Gleichwohl kann die Stadt die Bima nicht zum Verkauf zwingen, sondern lediglich eine Entwicklung blockieren - was aber kaum in ihrem Interesse liegen dürfte. Denn die Stadt plant hier ein völlig neues Wohngebiet mit bis zu 5000 Einwohnern und bis zu 4000 neuen Arbeitsplätzen. Deshalb lassen Stadt und Bima den Wert per Gutachten ermitteln und werden anschließend verhandeln.

Gesichert sein dürfte bereits der Grunderwerb für einen Abschnitt des Sommerkellerwegs im Nordwesten des Areals. Schimpfle zufolge eröffnet sich damit die Möglichkeit, Fürstenfeldbruck und Maisach an dieser Stelle künftig mit einem Fuß- und Radweg zu verbinden. Die nächste Sitzung des jüngst neu gebildeten Konversionsausschusses wurde für den 6. Juli anberaumt. Dann könnte es auch um erste Ansätze für ein nachhaltiges Energiekonzept gehen, das sich Alexa Zierl (Grüne) und Gabriele Fröhlich (SPD) wünschen.

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