Fürstenfeldbruck:Bewährungsstrafe für Nötigung

Gericht verhängt ein Jahr Haft, da Angeklagter eine Frau bedrängt hat

Von Max Keldenich, Fürstenfeldbruck

Obwohl er den Vorwurf bestritt, eine 34-jährige Puchheimerin in ihrem eigenen Haus sexuell belästigt zu haben, hat das Brucker Amtsgericht einen 43-jährigen Gebäudereiniger für schuldig befunden. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag am vergangenen Montag eine sexuelle Nötigung bestritten und behauptet, dass die Geschädigte ihn mit den Worten "Was ist jetzt" zu sexuellen Handlungen aufforderte. Letztlich hielt das Gericht die Version der geschädigten Frau für glaubwürdig und verurteilte den Täter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Täter trägt die Kosten des Verfahrens und muss einen Betrag von 3000 Euro an die Beratungsstelle Frauennotruf in Fürstenfeldbruck bezahlen. Das Gericht schloss sich damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft an, die sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Der Vorsitzende betonte, dass nur ein minderschwerer Fall sexueller Nötigung vorliege, da der Täter keine massive Gewalt angewendet und von der Frau abgelassen habe, als ihr der Hund der Familie zur Hilfe kam. Auch sprach für den Angeklagten, dass er vorher nie straffällig geworden ist. Er halte die Version der Geschädigten "mit vollster Überzeugung" für zutreffend, unterstrich er. Als Anhaltspunkt nannte er das Ende des Abends: Die Frau hatte den Mann nach dem Übergriff aufgefordert, das Haus zu verlassen. Der Angeklagte hatte dies vor Gericht bestätigt, aber nicht plausibel erklären können, wieso sie ihn ihres Hauses verwies. Der Version des Angeklagten, die Frau habe sich zunächst an ihn "rangemacht", glaubte der Richter nicht. "Nehmen wir an, das würde stimmen: Wieso hätte sie dann die Polizei rufen und es ihrem Ehemann erzählen sollen, wenn sie gerade auf so peinliche Weise einen Korb bekommen hätte", fragte Richter Johann Steigmayer rhetorisch.

Die Verteidigung wollte das Urteil zunächst nicht akzeptieren und behielt es sich offen, dagegen in Berufung zu gehen. Sie plädierte auf Freispruch, da sie die Version der 34-Jährigen anzweifelte. Die Frau befinde sich in psychiatrischer Behandlung, habe Probleme mit ihrem damaligen Ehepartner und könne daher nicht als völlig glaubwürdig gelten. Es gebe wegen fehlender Zeugen keine objektiven Beweise. Die Frau sei nicht die erste, die einem unschuldigen Mann mit einer so schwerwiegenden Tat belasten wolle. Zudem habe sie nicht sofort die Polizei verständigt, sondern zunächst ihre Handtasche gesucht, in der sich ihre Wertsachen befanden. Das Gericht stellte fest, dass die Emotionen der Frau am Tattag authentisch gewesen seien, da sie "völlig aufgelöst" von der Polizei angetroffen wurde, wie die beteiligten Beamten vor Gericht bestätigt hatten. Auch verwundere es nicht, dass sie nicht sofort die Polizei verständigt habe. Schließlich hatte der Täter von ihr abgelassen, sodass kein "massives Bedrohungsszenario" mehr vorlag. Der in München wohnende Täter wollte nach eigener Aussage eine Laufbahn als Vermittler von Fußballspielern beginnen. Dieses Vorhaben dürfte mit diesem Urteil deutlich schwieriger umzusetzen sein.

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