Fürstenfeldbruck:Bestattung im Leichentuch

Seit April gilt eine liberalere Bestattungsverordnung in Bayern. Nun besteht die Möglichkeit, dass beispielsweise Juden oder Muslime auch im Freistaat ihre Angehörigen gemäß ihres Glaubens und ihrer Tradition nur im Leichentuch und ohne Sarg bestatten lassen können. Allerdings beinhaltet die Neuregelung keine pauschale Erlaubnis, dass bei einem Begräbnis auf einen Sarg verzichtet werden darf. Und genau das kritisiert Gabriele Triebel, Landtagsabgeordnete der Grünen für Fürstenfeldbruck-West. "Mit der neuen Bestattungsverordnung sträubt sich die Staatsregierung nach wie vor gegen eine verbindliche Abschaffung der Sargpflicht und schiebt die Verantwortung lieber den Kommunen zu." Denn nun wurde zwar die bis dahin in Bayern geltende Sargpflicht gelockert, von einer Abschaffung derselben kann aber nicht die Rede sein. Vielmehr sei es nun an der jeweiligen Friedhofsverwaltung, wie eine Pressemitteilung der religionspolitischen Sprecherin erläutert, im Einzelfall zu beurteilen, ob eine Bestattung im Leintuch laut Verordnung "das sittliche Empfinden der Allgemeinheit verletzt". "Eine sehr unglückliche Formulierung, die suggeriert, dass traditionelle Bestattungen im Leintuch geschmacklos wären", kritisiert Triebel.

Darüber hinaus liefere die Staatsregierung keinerlei Anhaltspunkte, wie die Kommunen mit dem Wunsch nach unbefristeter Grabesruhe oder Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Leichenwaschung umgehen sollen. "Was nach wie vor fehlt, ist eine echte Reform des Bestattungswesens. Dazu gehört auch ein verbindlicher Rechtsanspruch auf eine Bestattung im Leintuch, der die freie Religionsausübung auf Bayerns Friedhöfen garantiert und den Kommunen klare Rahmenbedingungen bietet."

© SZ vom 09.04.2021 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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