Süddeutsche Zeitung

Fürstenfeldbruck:Aus dem 19. Jahrhundert

Der Mietspiegel ist eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wurde 1974 als Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren eingeführt, doch die Erhebung der Mieten spielte schon viel früher eine Rolle, wie etwa die Berliner "Revisions-Kommissionen zur Abschätzung des Miethswerthes der Wohnungen" im 19. Jahrhundert belegen. Beim heutigen Mietspiegel wird unterschieden zwischen einfachem und qualifiziertem. Für letzteren, den die SPD-Fraktion nun auch für die Gemeinde Gröbenzell beantragt hat, gelten anerkannte wissenschaftliche Grundsätze und genau definierte Kriterien. So muss bei der Berechnung der ortsüblichen Durchschnittsmiete die Art des Wohnraums, sein Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie der energetische Standard mitberücksichtigt werden. Des Weiteren muss der qualifizierte Mietspiegel von der Gemeinde oder den Interessenvertretern von Vermietern und Mietern anerkannt werden, nach zwei Jahren durch Stichproben oder Preisindex fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt werden. Die Berechnung eines qualifizierten Mietspiegels erfolgt mittels Tabellen oder der sogenannten Regressionsmethode, die auch die Stadt Puchheim anwendet. Die Tabellen arbeiten mit einem Punktesystem, das jedes relevante Kriterium wie etwa die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten oder den Energieverbrauch beim Heizen bewertet. Beim Regressionsmietspiegel werden die einzelnen Kriterien mittels einer Formel berechnet; hierbei kann eine Bewertung auch mit wenigen Punkten erfolgen. 2020 wurde der Zeitraum der für einen Mietspiegel heranzuziehenden Mieten von vier auf sechs Jahre erhöht.

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SZ vom 12.04.2021 / alin
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