Fürstenfeldbruck:Alternativen für den Volksfestplatz

Fürstenfeldbruck: Die geplanten Wohnmobil-Stellplätze auf dem Volksfestplatz sollen mehrere Probleme lösen.

Die geplanten Wohnmobil-Stellplätze auf dem Volksfestplatz sollen mehrere Probleme lösen.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Freie Wähler schlagen im Winter Nutzung als Dauerparkplatz vor

Die Freien Wähler wollen den monatelang brachliegenden Volksfestplatz besser nutzen und damit der Stadt eine weitere Einnahmequelle erschließen. In einem Antrag an Oberbürgermeister Erich Raff (CSU) spricht sich Fraktionsvorsitzender Markus Droth dafür aus, Teile des zentral gelegenen Platzes vom Herbst bis ins Frühjahr als Stellplatz für Wohnmobile und Wohnwagen gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Zudem solle die Möglichkeit der Vergabe dieser Vermietung an einen Externen geprüft werden, in Verbindung mit der Errichtung eines Zeltes zur Unterbringung der Fahrzeuge.

Denkbar seien Beträge zwischen zehn und 20 Euro im Monat. Die Eigentümer solcher Fahrzeuge wären Droth zufolge froh, "wohnortnah eine vernünftige, gesetzlich konforme Abstellmöglichkeit zu erschwinglichen Konditionen zu erhalten". Willkommener Nebeneffekt wäre es, diese Anhänger und Wohnmobile von der Straße zu bekommen und auch Rettungswege somit freizuhalten. Die wenig genutzte Fläche des Volksfestplatzes sei so groß, dass auch ein Zelt aufgestellt werden könnte. So soll parallel geprüft werden, ob nicht ein Externer Interesse hätte, überdachte Winterstellplätze zu errichten und die Vermietung zu managen.

Droth hofft auf einen weiteren Nebeneffekt: "Die Parkplätze am Brucker Bahnhof würden wieder voll den Pendlern zur Verfügung gestellt. Denn hier nehmen die von Wohnmobilen und Wohnwagen genutzten Flächen zu." Dies sei völlig inakzeptabel, diese Flächen benötige die Allgemeinheit für die Pendler - "und wir als Stadt müssten hundert Meter weiter beim Parkdeck eventuell Fördermittel zurückzahlen, wenn dieses nicht von S-Bahn-Pendlern genutzt würde". Das sei ein Schildbürgerstreich der Bahn. Auch mit der Bahn-Immobilien GmbH sei zu klären, ob diese Nutzung für Wohnmobile und Wohnwagen im Sinne der Allgemeinverpflichtung der Bahn sei.

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