Die Stadt Fürstenfeldbruck ermahnt Autofahrer, beim Überholen von Radlern den vorgegebenen Abstand einzuhalten. Nach der Straßenverkehrsordnung muss dieser innerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 1,5 Meter betragen – und zwar unabhängig davon, ob ein Schutzstreifen oder ein Radfahrstreifen vorhanden ist. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, müssen Autofahrer hinter dem Rad bleiben, bis ein sicheres Überholen möglich ist. Außerorts gilt sogar ein Mindestabstand von zwei Metern. Gerade auf schmalen Landstraßen bedeutet dies oft, dass das überholende Fahrzeug auf die Gegenspur ausweichen muss. Die Stadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, diese Vorschriften zu beachten, um „die Sicherheit und das Wohlbefinden der Radfahrenden zu gewährleisten und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern“.
Fürstenfeldbruck ermahnt AutofahrerRadler nur mit Abstand überholen

Mindestens 1,5 Meter innerorts, zwei Meter außerorts – die Stadt ruft zur Einhaltung der Regeln auf.
