Fremdenfeindlichkeit im Landkreis:Verurteilt wegen Volksverhetzung

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Koch erhält Bewährungsstrafe für Facebook-Kommentar

Von Ariane Lindenbach

Es waren ein paar Dutzend Wörter, die auf der Facebook-Seite des Münchner Merkur im vergangenen Oktober einen lebhaften Chat auslösten. Rund tausend Menschen erwiderten die Aussage, oft mit ebenfalls rassistischen Anklängen. Anlass für den initialen fremdenfeindlichen Kommentar eines 40-Jährigen aus dem Landkreis war ein Bericht im Lokalteil über weitere Asylbewerber, die in einer westlichen Gemeinde untergebracht werden sollten. Der 40-Jährige hatte damals menschenverachtend gepostet, er brauche den "Zigeuner und Neger Dreck" nicht. Ein Richter am örtlichen Amtsgericht verurteilte den Koch deshalb am vergangenen Dienstag wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und zu 1200 Euro Geldauflage an den Verein "Sprint".

Der Angeklagte hatte zwischen dem 11. und 12. Oktober einen fremdenfeindlichen Kommentar ins Netz gestellt. Neben einem allgemein menschenverachtenden Tenor unterstellte er darin ausländischen Mitbürgern in schlechtem Deutsch, sie würden betteln und Drogen verkaufen. Nachdem er von der Redaktion dazu aufgefordert worden war, seinen Kommentar zu löschen, tat er dies und entschuldigte sich dafür. Auf dieses Verhalten wies der Koch in der Verhandlung hin, jedoch ohne den Einfluss der Zeitung auf sein Tun zu erwähnen. Allerdings wurde er auch nicht weiter danach gefragt. Zudem glaubten ihn alle Prozessbeteiligten, als er betonte, "keine politische rechte Gesinnung" zu haben. Er habe den Kommentar geschrieben, weil er an jenem Tag nach einer Nachtschicht morgens von Bettlern ausländischer Herkunft geweckt worden sei, erläuterte der Angeklagte.

Richter Martin Ramsauer hatte eine Einschätzung des Staatsschutzes in seinen Akten; derzufolge war der Angeklagte nie aufgefallen. Auch im umfangreichen Strafregister des 40-Jährigen erscheint keine politisch motivierte Straftat: Neun Mal war er mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ein paar Mal musste er ins Gefängnis. Auch wegen Betäubungsmitteln und Eigentumsdelikten war er verurteilt worden, wie ihm die Staatsanwältin in Verbindung mit seinem fragwürdigen Kommentar vorhielt. Den Drogen habe er abgeschworen, versicherte der Koch. Und zeigte Einsehen und Verständnis, als ihm die Anklägerin und der Vorsitzende ins Gewissen redeten. "Es ist nicht so, dass Sie da provoziert wurden", im Gegenteil sei sein Kommentar gleich am Anfang gepostet worden und habe alle anderen an Heftigkeit weit übertroffen, betonte Ramsauer. Und die Staatsanwältin unterstrich, dass die Äußerung sehr wohl eine rechte Gesinnung offenbare und sich die Diskutanten bei derartigen Themen gegenseitig schnell hochschaukeln könnten. Auf ihre Frage, "Haben Sie sich Gedanken gemacht, was Sie da hätten anzetteln können?", nickte der Angeklagte betreten.

"Die Äußerung ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören", beantragte die Staatsanwältin eine sechsmonatige Bewährungsstrafe, der 40-Jährige entschuldigte sich. Ramsauer verhängte vier Monate Haft, zur Bewährung ausgesetzt. Und rügte den Kommentar, weil er die Leser gegen Teile der Bevölkerung aufhetze.

© SZ vom 19.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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