Süddeutsche Zeitung

Stadtteil Esting:Olching lehnt große Containerunterkunft für Flüchtlinge ab

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Das Gebäude zu massig und eine Erschließung über eine schmale Wohnstraße: Der private Bauantrag findet keine Befürworter.

Von Karl-Wilhelm Götte, Olching

Den Bau einer großen Containeranlage für geflüchtete Personen hat der Bauausschuss des Olchinger Stadtrats abgelehnt. Der Bauantrag war kurzfristig auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung gesetzt worden, weil dieser eine Frist von vier Wochen einhalten musste. Die Ablehnungsgründe, die Bauamtschef Markus Brunnhuber erläuterte, waren vielfältig. Die Erschließung des Grundstücks, die Abstandsflächen oder die Einbindung in die Umgebungsbebauung wurden von der Bauverwaltung und von den Stadträten negativ bewertet.

Der Bauantrag für die Flüchtlingsunterkunft wurde nicht vom Landratsamt Fürstenfeldbruck, sondern von einer Privatperson gestellt, wie Bürgermeister Andreas Magg (SPD) erläuterte. Beantragt wurden im Stadtteil Esting an der Bürgermeister-Grässmann-Straße vier Gebäude als Containeranlage. Jede Anlage sollte drei Geschosse haben und über acht Meter hoch sein; vergleichbar in der Dimension mit der Ersatzcontaineranlage des Olchinger Gymnasiums in der Feursstraße.

Insgesamt würden so 136 Räume zur Verfügung stehen. Auch die mögliche Bettenzahl für Geflüchtete wurde im Bauantrag angegeben. Exakt 344 Menschen sollten dort schlafen können. Die vier Gebäude sollten jeweils mehr als 30 Meter lang werden. Die Wohnfläche wurde insgesamt mit 4221 Quadratmetern errechnet. Damit wäre wohl eine der größten Container-Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis entstanden. "Die Örtlichkeit wäre dadurch nachhaltig geprägt worden", so Bauamtsleiter Brunnhuber.

Brunnhuber erklärte dem Ausschuss, dass das Baugrundstück in der Nähe der vielbefahrenen Bundesstraße 471 im Außenbereich einer Veränderungssperre vom 7. September 2023 unterliegt und eine etwaige Ausnahme davon nicht in Frage komme. In der Sitzungsvorlage unterstrich Bauamtsmitarbeiterin Lisa Hiesch, dass "die massive dreistöckige Bebauung am Ortsrand einen nicht mehr vertretbarer Maßstabssprung" darstellen würde. Der würde mit dem angrenzenden Wohn- und Gewerbegebiet kollidieren. Zudem sei die Unterkunft "schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm und Feinstaub) ausgesetzt".

Auch die Erschließung des Grundstücks sei nicht gesichert, weil die durch eine schmale Wohnstraße erfolgen müsste. Besonders in der Bauphase würde diese nicht ausreichen. Von Seiten des Gewerbegebietes könnte die Anbindung nur über einen nicht geeigneten Fuß- und Radweg erfolgen. Ebenso könnte die erforderliche Anzahl der KFZ-Stellplätze nicht erbracht werden. Gegen den Bauantrag sprach auch, dass die Abstandsflächen der Gebäude zueinander nicht eingehalten werden. "Der Bauantrag widerspricht allen bauplanerischen Grundsätzen", resümierte Bürgermeister Magg vor der Abstimmung. Die erfolgte ohne Debatte im Bauausschuss und ergab eine einhellige Ablehnung ohne Gegenstimme.

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