Süddeutsche Zeitung

Flüchtlinge:Besuch bleibt für Asylbewerber tabu

Das Landratsamt hat das Betretungsverbot in den Unterkünften bis Ende Juni verlängert. Die Helferkreise sehen darin eine Diskriminierung der Bewohner und wollen klagen

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Für die Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises soll wegen der Corona-Pandemie bis Ende Juni weiterhin ein pauschales Betretungsverbot gelten. Der Besuch von Freunden, Verwandten und Bekannten sowie Asylhelfern bleibt damit verboten. Die Helferkreise von Eichenau, Puchheim, Germering, Gernlinden und Gröbenzell sehen darin eine Diskriminierung der Geflüchteten. Sie kündigten am Montag eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an. "Die Begründung erscheint völlig willkürlich und ist sachlich aus vielen Gründen nicht nachvollziehbar", sagte Ibrahim El-Mahgary, ein Sprecher des Eichenauer Kreises. Das Landratsamt bestätigte das Betretungsverbot, verwies aber auf die Möglichkeit von Ausnahmen.

Betroffen sind 38 dezentrale Unterkünfte für Asylbewerber und 1228 Bewohner. Das Landratsamt hat das Betretungsverbot am 8. März in der dritten Pandemiewelle erlassen und im Amtsblatt Nummer 43 vom Freitag, 4. Juni, noch einmal bis Montag, 28. Juni, verlängert. Es verbietet Besuche in den Unterkünften und schränkt damit die Grundrechte der Geflüchteten erheblich ein. Ursprünglich hatte das Landratsamt dieses Verbot mit hohen Infektionszahlen begründet. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte die Sieben-Tage-Inzidenz auf 52,9 beziffert, das Gesundheitsamt am 7. März sogar auf 71,82. Außerdem wurde auf den Anstieg der Infektionszahlen "insbesondere" in den Unterkünften verwiesen. Inzwischen sind die Werte jedoch deutlich zurückgegangen. So weisen die Helferkreise darauf hin, dass bereits am 23. Mai im Landkreis die Marke 35 unterschritten worden sei, woraufhin für die Bevölkerung einige Lockerungen in Kraft traten. Am 4. Juni lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis laut RKI bei 25,5.

Die bayerische Landesregierung hat den Katastrophenfall aufgehoben und in der aktuellen Verordnung etwa Veranstaltungen in Alten- und Pflegeheimen mit bis zu 25 Personen erlaubt, wenn die Inzidenz unter 50 liegt. Trotzdem unterlägen die Unterkünfte von Geflüchteten im Landkreis weiterhin Beschränkungen, die für Alten-und Pflegeheime nicht mehr gelten, rügen die Asylhelfer.

Ihren Recherchen zufolge gibt es keine solchen pauschalen Betretungsverbote bei vergleichbar niedrigen Inzidenzwerten in anderen bayerischen Kommunen und Landkreisen, etwa in der Stadt München, Starnberg, Dillingen oder Kempten. Damit würden die Geflüchteten in den Unterkünften des Landkreises Fürstenfeldbruck diskriminiert und auch die Helfer in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erheblich eingeschränkt, sagt El-Mahgary. Die Asylhelferkreise bereiteten deshalb eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt beziehungsweise den Freistaat Bayern vor. "Uns erstaunt, dass Herr Landrat Karmasin - ein Jurist - eine solche Verfügung gezeichnet hat", sagte der Sprecher des Helferkreises.

Das Landratsamt rechtfertigt das Besuchsverbot damit, dass das Infektionsgeschehen "weiterhin nicht lokal eingrenzbar" sei, sondern es sich um ein "über den ganzen Landkreis verteiltes unspezifisches Ausbruchsgeschehen" handle. Besonders zu bedenken sei, dass in Asylbewerberunterkünften viele Personen leben, die sich Bäder und Küchen teilen. "Wir legen daher unser besonderes Augenmerk auf deren gesundheitliche Unversehrtheit", erklärt Luitgard Reigl, die Leiterin der Abteilung für Sicherheit und Ordnung. Sie wies daraufhin, dass Ausnahmen durchaus genehmigt werden können. Im Übrigen sei es jedem Asylbewerber unbenommen, sich im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen und solange er sich nicht in Isolation oder Quarantäne befindet, mit anderen zu treffen.

El-Mahgary kann die Begründung mit dem unspezifischen Ausbruchsgeschehen nicht nachvollziehen. Ein spezifisches Besuchsverbot für einzelne Unterkünfte ließe sich allenfalls rechtfertigen, wenn einzelne Orte im Landkreis als besondere Corona-Hotspots ausgewiesen wären.

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SZ vom 10.06.2021
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