Süddeutsche Zeitung

Erneuerbare Energie:Strom vom Balkon

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Was beim Betrieb von Mini-PV-Anlagen zu beachten ist

Die klimafreundliche Stromgewinnung mithilfe von steckerfertigen Mini-Photovoltaik-Anlagen erlebt einen Boom. Jüngster Beleg: die Sammelbestellungen des Freie-Wähler-Stadtrats Markus Droth. Seit 2018 ist deren Nutzung gesetzlich geregelt. Aktuell stehen den Stadtwerken zufolge bundesweit rund 40 000 Mini-Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Balkonen, Terrassen und in Gärten. Grundsätzlich arbeiten Kleinst-PV-Anlagen auf die gleiche Weise wie die größeren Modelle. Die Hauptunterschiede betreffen Leistung und Einspeisung. Die meisten der kleinen Solaranlagen leisten 150 bis 600 Watt, während die flächig verbauten Dachanlagen den Energiebedarf einer vierköpfigen Familie decken können.

"Wir erhalten immer wieder Anfragen, was speziell vor und während des Betriebs der Anlage zu beachten ist", erklärt Andreas Wohlmann, Vertriebsleiter bei den Stadtwerken. Zunächst muss man sich nach dem Kauf einer Mini-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck stellen dazu ein entsprechendes Formular auf ihrer Internetseite bereit. Im Anschluss beauftragt der Anlagenbetreiber einen Elektroinstallateur. Wichtig ist, dass die Anlage an einen Zwei-Richtungszähler angeschlossen wird, den die Stadtwerke zur Verfügung stellen und einbauen. Würde eigenerzeugter Strom über einen konventionellen Zähler ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich dieser Zähler rückwärts; das könnte im schlimmsten Fall zu einer Strafanzeige wegen Betrugs und Steuerhinterziehung führen. Ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist ebenfalls nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. "Den Austausch nehmen wir kostenlos vor", so Wohlmann. Der Betreiber ist anschließend verpflichtet, seine Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anzumelden. Dann sind alle Voraussetzungen für den Betrieb der Mini-PV-Anlage erfüllt. Künftig ist lediglich die Meldung des aktuellen Zählerstands zum Jahresende fällig.

Weitere Fragen beantwortet das Serviceteam der Stadtwerke unter Telefon 08141/401-111 oder per Mail an kundencenter@stadtwerke-ffb.de. Informationen mit einer Checkliste unter stadtwerke-ffb.de/mini-pv

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SZ vom 23.03.2021 / slg
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