Der Bund Naturschutz kritisiert die Abholzung von 51 Alleebäumen an einer Kreisstraße in der Gemeinde Emmering und klagt in einem offenen Brief über die aus seiner Sicht unzureichende Informationspolitik des Fürstenfeldbrucker Landratsamts. Landrat Thomas Karmasin (CSU) begründet die bereits Ende Februar abgeschlossene Fällaktion mit der Verkehrssicherungspflicht und zahlreichen vom Eschentriebsterben befallenen Bäumen.
Auf zwei Kilometern hat die Kreisstraße zwischen der Unteren Au und Roggenstein sowie dem Kreisverkehr an der Staatsstraße 2069 durch die Fällungen ihren beschaulichen Alleecharakter eingebüßt. Thomas Brückner, Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Fürstenfeldbruck und Emmering, fürchtet, dass dies unwiderruflich so bleiben könnte. „Seit Wochen erreichen uns Anrufe entsetzter Bürgerinnen und Bürger, die sich Antworten von uns erhoffen“, so Brückner. In Gesprächen mit Behördenvertretern seien aber bislang keine überzeugenden Gründe genannt worden.
Den Naturschützern sei „zwar bekannt, dass es kranke Eschen gab, die Pflegeaufwand erforderten und die Verkehrssicherheit beeinträchtigten“, so Brückner. Ferner seien einzelne große Bäume zu nah an der Fahrbahn gestanden und hätten mit den Wurzeln den Asphalt angehoben. „Aber dass so radikal fast alle Alleebäume gefällt wurden, erklärt das nicht.“ Längst nicht alle gefällten Bäume seien kranke Eschen gewesen.

Neupflanzungen von Bäumen direkt am Straßenrand sind nach den geltenden Bauvorschriften nur an „optimalen Stellen“ oder hinter Leitplanken möglich – bei einem Tempolimit von 80 Kilometer pro Stunde muss ansonsten ein Mindestabstand von 7,50 Metern eingehalten werden, bei Tempo 70 von 4,50 Metern. Damit aber stünden alle neuen Alleebäume künftig in den angrenzenden Äckern und Wiesen. Brückner verlangt dennoch, „dass die Allee als landschaftsgliederndes Element spätestens im Herbst 2025 wieder vor Ort gepflanzt wird.“
In seiner Antwort an Brückner lässt der Landrat offen, ob an gleicher Stelle eine Ersatzpflanzung möglich ist – wegen fehlender Abstände und Fragen des Grundbesitzes. In der kommenden Woche soll sich ein Fachausschuss des Kreistags auf Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Thema Ersatzpflanzungen beschäftigen.
Wie Karmasin rechtfertigt auch eine Sprecherin des Landratsamts die Fällungen: Wenn es etwa durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume zu Unfällen käme, könnte der Landkreis schadenersatzpflichtig werden. Im Zuge der regelmäßigen Baumkontrollen hätten geschulte Mitarbeiter des Kreisbauhofes „Gefährdungen dokumentiert, die eine Fällung von Bäumen erforderlich machten“.
Eine frühzeitigere Einbindung des Bundes Naturschutz oder des Naturschutzbeirates hätte laut der Sprecherin des Landratsamts im konkreten Fall „keinen Einfluss auf die Fällmaßnahmen gehabt, da es sich um eine unaufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahme handelte“. Landrat Karmasin betont in seinem Schreiben an Brückner, die beiden Stellen würden auch künftig „entsprechend der geltenden Vorgaben“ beteiligt.