Eine Frage der Ästhetik:Ästhetische Grenzen für Mauern und Zäune

Eine Frage der Ästhetik: Über die Ästhetik von Zäunen wie hier in der Landsberger Straße diskutieren die Brucker Stadträte bisher noch ohne Ergebnis.

Über die Ästhetik von Zäunen wie hier in der Landsberger Straße diskutieren die Brucker Stadträte bisher noch ohne Ergebnis.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Noch ist nicht entschieden, ob die Kreisstadt Immobilienbesitzern per Gestaltungssatzung Vorgaben machen wird

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Ob die Stadt Immobilienbesitzern auf dem Gebiet der Stadt Vorschriften macht, wie Zäune und Hecken an den Grundstücksrändern nicht aussehen sollen, das bleibt weiterhin offen. Der Planungsausschuss hat die Debatte über den Erlass einer Gestaltungssatzung mit großer Mehrheit vertagt, um eine detailliertere Expertise der Stadtverwaltung abzuwarten. Der Tenor war, dass einige Stadträte daran festhalten wollen, den ärgsten Wildwuchs zu begrenzen, dass dies aber in jedem Fall sehr maßvoll erfolgen soll.

Kritik ernteten Stadtspitze und Verwaltung vor allem deshalb, weil sie eineinhalb Jahre nach der Antragstellung lediglich "auf einer dürren Seite" (Klaus Quinten und Tommy Beer, beide BBV) ihre Einschätzung abgegeben hatte. Die BBV hatte im Januar 2018 den Erlass einer Satzung mit örtlichen Bauvorschriften beantragt, mit der Art, Höhe und Gestaltung von Grundstückseinfriedungen festgelegt werden. Begründet wurde dies mit dem zunehmenden Wildwuchs von überdimensionierten Mauern, Gabionen (mit Steinen gefüllte Metallgitterbehälter) oder Hecken. Diese seien häufig für Kleintiere unpassierbar.

Die BBV beruft sich mit ihrem Antrag auf Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung. Darin heißt es unter Absatz eins unter anderem: "Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften über (...) die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen erlassen."

Die Verwaltung räumt zwar gestalterische Defizite in der Stadt ein, rät von einer solchen Satzung gleichwohl ab. Vor allem wird darauf verwiesen, dass für die dann fälligen Kontrollen und vor allem die zeitaufwendige Durchsetzung von Verboten gar kein Personal zur Verfügung steht. Zudem lassen sich im Fall größerer Baugebiete in dem obligatorischen Bebauungsplan derartige Regelungen - zumindest für die Zukunft - bereits verankern.

Dass auch die Erarbeitung einer Satzung sehr zeitaufwendig wäre, bestreiten freilich vor allem BBV-Politiker. Es gebe genügend Vorbilder in anderen Kommunen, sagte Andreas Rothenberger, die man vermutlich ohne allzu große Änderungen übernehmen könnte. BBV-Fraktionssprecher Tommy Beer will ebenfalls hohe Mauern und dichte Zäune am Straßenrand möglichst verbannen. Es gebe schließlich in einer Stadt wie Fürstenfeldbruck keine Notwendigkeit, "sich einzuigeln". Alexa Zierl (Die Partei und Frei) lässt auch das Personalproblem nicht gelten. Die Stadt könne auch die Einhaltung der Parkgebote nicht flächendeckend kontrollieren und verzichte trotzdem nicht auf entsprechende Vorschriften. Hans Schilling könnte mit einer Satzung gut leben, warnte gleichermaßen aber davor, "Grundstücksbesitzer zu gängeln". "Wir brauchen natürlich keine Zaunpolizei und keinen Blockwart", pflichtete Christian Stangl (Grüne) bei. Zweitem Bürgermeister Christian Götz zufolge geht es lediglich darum, "Mindeststandards für Ökologie und Gestaltung festzulegen". Karl Danke (BBV) sieht den Erlass einer weiteren Vorschrift eher skeptisch. Er würde lieber auf Aufklärungsarbeit setzen.

An die Verwaltung ging gleichwohl mehrheitlich der Auftrag, eine Satzung nochmals ernsthaft zu prüfen, mit der sich Wildwuchs begrenzen ließe und Einfluss genommen werden kann auf das Stadtbild - möglichst in Abstimmung mit dem Umweltbeirat. Dabei sollen zwischenzeitlich gestellte Anträge der SPD und der CSU berücksichtigt werden: Mirko Pötzsch hatte sich für ein Verbot von Schottergärten ausgesprochen, Andreas Lohde für mehr Platz für Blühwiesen.

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