Wenn es regnet, bilden sich in den Schlaglöchern der Meisenstraße in Eichenau tiefe Pfützen. Viele Jahre schon ist das so. Und wenn es nach Peter Widmann ginge, könnte das so bleiben. Er wohnt an der Meisenstraße. Die Gemeinde will die 310 Meter lange Fahrbahn im kommenden Jahr erneuern und zudem Entwässerungsmöglichkeiten schaffen. Eigentlich müssten sich Anwohner über ein solches Projekt doch freuen. Wären da nicht die hohen Kosten, die ihnen in Rechnung gestellt werden. Denn die Meisenstraße sieht zwar aus wie eine Straße, ist streng genommen aber keine richtige Straße. Sondern ein Provisorium. Und diese formale Differenzierung kommt die 25 Anlieger nun teuer zu stehen.
Denn für die erstmalige Erschließung durch eine Straße, wie sie in Neubaugebieten regelmäßig gebaut werden muss, haben vor allem die Anlieger aufzukommen. Die Gemeinde steuert lediglich zehn Prozent der Kosten bei. Das ist so im Kommunalabgabengesetz geregelt. Früher galt, dass sich die Anlieger auch an den Kosten für spätere Sanierungen und Erweiterungen beteiligen müssen, mit einem geringeren Anteil. Geregelt war das in der bayerischen Beitragssatzung für den Straßenausbau, bevor sie 2018 von CSU und Freien Wählern abgeschafft wurde. Seitdem, so die Vermutung eines Betroffenen, würden viele Kommunen versuchen, dem Straßenausbau das Mäntelchen der Ersterschließung umzuhängen, um über dieses Hintertürchen die hohen Kosten umlegen zu können.

1972 wurde die Fahrbahn der Meisenstraße ohne großen Aufwand asphaltiert. An den Rändern wuchert Unkraut zwischen Kies, es fehlt an Randsteinen und Gullys. Und es fehlt an einem frostsicheren Unterbau. Deshalb nagen Eis und Schnee am Asphalt und lassen die Schlaglöcher wachsen. Etwa eine halbe Million Euro wird es nach Prognose der Gemeinde kosten, aus dem Provisorium eine erstmals voll funktionstüchtige Straße zu machen. Unter den 25 Grundbesitzern, die zur Kasse gebeten werden, seien 16 Rentner, sagt Widmann, der sie als Sprecher vertritt. Je nach Grundstücksgröße Summen zwischen 8000 und 51 000 Euro aufzubringen, sei vielen gar nicht möglich.
Alle hatten sich vor vier Jahren noch in Sicherheit gewähnt, als eine Gesetzesänderung in Kraft trat: Wurde mit der Erschließung einer Straße vor mehr als 25 Jahren begonnen, heißt es, dann müssen die Anwohner den üblichen Anteil von 90 Prozent der Kosten für die Straßenerschließung nicht mehr übernehmen. Botschaft: Egal, ob Straße oder Provisorium – die Gemeinde muss die ganze Zeche zahlen.
Ernüchterung kehrte freilich ein, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2023 konkretisierte, wann diese 25-Jahres-Frist beginnt. Nämlich erst, wenn im Zuge eines formalen Bauprogramms mit ersten Erschließungsarbeiten begonnen wird. Einen solchen Nachweis gibt es weder für die Meisenstraße noch die zehn Straßen, für die in Eichenau ebenfalls die „erstmalige Erschließung“ ansteht.
Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks gibt es in mindestens 13 weiteren Gemeinden im Freistaat Streit darüber, wer die Kosten ähnlicher Baumaßnahmen übernehmen soll. Darunter ist auch die Gemeinde Vaterstetten. In einigen Fällen mussten Gerichte entscheiden, ob Kriterien wie Entwässerung, Straßenbeleuchtung und die Art des Randstreifens für eine abgeschlossene Ersterschließung und damit für eine richtige Straße sprechen und die Anlieger aus dem Schneider sind. Es sind Einzelfallentscheidungen, nicht immer einfach nachzuvollziehen.

Bürgermeister Peter Münster (parteilos) kann nicht ganz verstehen, warum ausgerechnet jetzt der Fall Meisenstraße so hohe Wellen schlägt: „Das machen wir schon seit Jahrzehnten so.“ Immer schon mussten sich die Anlieger maßgeblich an den Kosten der erstmaligen Erschließung beteiligen. Münster versteht zwar die Sorgen der Anwohner, auf die hohe finanzielle Belastungen zukommen. Er weist aber auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hin. Friert das Wasser in den Schlaglöchern und es kommt dadurch zu einem Unfall, könnte die Gemeinde haftbar gemacht werden.
Alles so zu lassen, wie es ist, oder die Schlaglöcher provisorisch aufzufüllen – das seien keine Optionen. Auch wenn das den Anliegern am liebsten wäre. Und diesen einfach die Kosten erlassen? Ist für Städte und Gemeinden, die immer tiefer in die Verschuldung rutschen, gar nicht zulässig. Da würde nach Münsters Worten die Kommunalaufsicht ihr Veto einlegen. In der Gemeinderatssitzung sprach sich nach lebhafter Diskussion vor zahlreichen Zuschauern denn auch eine klare Mehrheit für die „Ersterschließung“ der Meisenstraße aus.
Auf Peter Widmann kommt eine Rechnung von 40 000 Euro zu
Dabei soll im Sinne der Anwohner die günstigste Variante gewählt werden – wenn es etwa darum geht, ob der Streifen neben der Fahrbahn gepflastert oder asphaltiert wird. Auch dem Vorwurf der Anlieger, sie seien zu spät informiert worden, widerspricht der Bürgermeister und verweist auf die Ankündigung im März im Mitteilungsblatt. Sollten Anlieger finanziell überfordert sein, dann werde eine Stundung geprüft. Münster: „Solche Einzelfälle gab es immer mal wieder, einen Erlass wird es aber nicht geben.“
Peter Widmann und seine Mitstreiter stehen vor einem doppelten Dilemma: Die Meisenstraße ist keine richtige Straße, und für sie gilt auch die 25-Jahres-Frist nicht. Auf Widmann kommt nach eigenen Angaben eine saftige Rechnung von etwa 40 000 Euro zu. Vor Gericht ziehen will er wegen der mäßigen Erfolgsaussichten eher nicht. Widmann ist enttäuscht von der Gemeinde Eichenau, sieht aber vor allem Bund und Land in der Pflicht, klare und nachvollziehbare Regelungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu erlassen.


