Süddeutsche Zeitung

Eichenau:Schwierige Herbergssuche

Lesezeit: 2 min

Eine Familie aus Syrien ist nach fünf Jahren bald wieder vereint. Ihr droht Obdachlosigkeit

Von Peter Bierl, Eichenau

Fünf Jahre lang war eine syrische Flüchtlingsfamilie durch den Bürgerkrieg getrennt. Künftig könnten sie in Deutschland zusammen auf der Straße stehen. Vater und Sohn leben in einer Unterkunft in Eichenau, die Frau und vier weitere Kinder reisen am Samstag mit einem Visum im Rahmen des Familiennachzugs ein. Das Brucker Landratsamt ist der Meinung, der Vater habe sich nicht wirklich bemüht, eine Wohnung für seine Familie zu finden. Die Regierung von Oberbayern will aus humanitären Gründen einspringen und der Familie Platz in einer Unterkunft gewähren.

Das eigentliche Problem ist die Wohnungsnot. Anerkannte Asylbewerber finden oft keine Wohnung, wie die beiden Syrer, die seit viereinhalb Jahren als sogenannte Fehlbeleger in der Unterkunft leben. Der Junge geht zu Schule, der Vater wartet auf einen Integrations- und einen Sprachkurs. "Sie haben einfach nichts gefunden", sagt Ibrahim El-Mahgary, der Sprecher des Helferkreises. Und wenn, wäre diese Wohnung jetzt viel zu klein. Eine größere Bleibe hätten die Behörden aber nicht finanziert, solange die übrige Familie sich im Ausland aufhielt.

Für Flüchtlinge ist es schwer, im Raum München eine Wohnung zu finden. Das liegt an den hohen Mieten, aber auch an Sprachbarrieren und Ressentiments der Haus- und Wohnungsbesitzer. Am Telefon bekomme man oft "deutliche Ansagen" zu hören, berichtet El-Maghery über den Alltagsrassismus. "Manche finden etwas, aber nur mit Unterstützung", betont er. Dass das Jobcenter in manchen Fällen die Miete zahlt, ist zwar aus Sicht von Vermietern ein Vorzug, dagegen stünden der bürokratische Mehraufwand und dass das Geld oft erst spät fließe.

Im Fall der syrischen Familie sei die Lage vertrackt. Weil Mutter und Kinder als Nachzieher kommen, dürften sie nicht in eine Flüchtlingsunterkunft. Und weil sie noch nirgendwo gemeldet sind, sei keine Kommune für sie als Obdachlose zuständig. Der Helferkreis sieht darin eine "systemische Rechtslücke" zu Lasten der Flüchtlinge, wie Hans Sautmann sagt. Deshalb habe man sich an das Landratsamt gewandt, das sich jedoch für nicht zuständig erklärt, wie Pressesprecherin Ines Roellecke bestätigt. Grundsätzlich entstünden solche Situationen dadurch, dass der Bund anerkannten Flüchtlingen gestattet, ihre Kernfamilie nachzuholen, bei der Erteilung des Visums aber weder Wohnraum noch Lebensunterhalt nachgewiesen werden müssen. Die deutsche Botschaft in Beirut habe die Familie darauf hingewiesen, dass die Behörden keinen Wohnraum zur Verfügung stellen und sie sich selbst kümmern müssen.

Das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde sei für die Unterbringung von Flüchtlingen nur zuständig während des Asylverfahren und bei einer Ablehnung bis zur Ausreise. Anerkannte Flüchtlinge würden in den Unterkünften nur geduldet, sie seien "auszugspflichtig" und müssten auf dem freien Wohnungsmarkt eine Bleibe finden. "Wir haben Zweifel, dass es hier nennenswerte Bemühungen in den viereinhalb Jahren seit Anerkennung gegeben hat", sagt Roellecke.

Die Kommunen seien zwar für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig, jedoch bedürfe es eines örtlichen Bezugs der Betroffenen. "Dieser liegt bei gerade eingereisten Personen wohl nicht vor", sagt Roellecke. Auf die Meldung beim Einwohnermeldeamt komme es dabei nicht an. Die Einreisenden sollten sich dorthin begeben, wo es eine Unterkunft gebe, rät sie. Der Helferkreis hat für die siebenköpfige Familie erst einmal Zimmer in einer Pension für 14 Tage gebucht. Denn zunächst müssen Mutter und Kinder nach Coronatests auf dem Frankfurter Flughafen im Landkreis in Quarantäne.

Auch die Regierung sei nicht zuständig, betont Pressesprecher Wolfgang Rupp. Die Betroffenen seien selbst verantwortlich. Aus humanitären Gründen habe der Freistaat jedoch in Einzelfällen nachziehende Familienmitglieder von Fehlbelegern in Asylunterkünften aufgenommen. Angesichts der Jahreszeit und der Witterung werde die Regierung auch im vorliegenden Fall eine vorübergehende Unterbringung anbieten, wenn die Kommunen einverstanden sind. "Wir werden gleichzeitig darauf hinwirken, dass sich die Familie zeitnah eigenverantwortlich um Wohnraum kümmert", sagt Rupp.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5074940
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 17.10.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.