Eichenau:Nächtliche Leere

Die Gemeinde Eichenau erneuert an ihrer P+R-Anlage die Einstellbedingungen. Sie sichert sich damit eine rechtliche Handhabe, um gegen Langzeitparker vorzugehen. Und gegen Camper am S-Bahnhof

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Fast könnte man das Schild am Parkplatz der S-Bahnstation Eichenau übersehen. Es hängt so hoch an einem Eisenrohr, dass man schon gute Augen braucht, um die Vorschriften auf Vorder- und Rückseite lesen zu können. Doch wer nicht weiß, dass er sein Auto auf dem Parkplatz nur zu bestimmten Zeiten und zu einem bestimmten Grund dort abstellen darf, muss im Zweifelsfall damit rechnen, dass es der Abschleppwagen mitnimmt.

"In letzter Zeit ist der Parkplatz auf der Nordseite des Bahnhofs zweckentfremdet worden", sagt Eichenaus Bauamtsleiter Andreas Troltsch als Begründung. Es sei seit längerer Zeit geplant gewesen, das alte Schild durch ein neues zu ersetzen, man habe den Text angepasst. So sind auf der Tafel die sogenannten Einstellbedingungen aufgedruckt, die sich kaum von jenen Vorschriften unterscheiden, die an vielen anderen Park+Ride-Anlagen gelten. Wie auch, ist doch der Parkplatz laut Troltsch eine P+R-Anlage, deren Bau mit öffentlichem Geld gefördert wurde. "Wir müssen das machen, wir sind nicht Herr des Verfahrens", sagt Troltsch. Eichenau befindet sich im MVV-Gebiet und darin ist das Parken nur während der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel gestattet. Also, wann immer die S-Bahn oder Busse den Bahnhof anfahren, darf geparkt werden.

Für die Pendler entlang der S-Bahnlinien stellen Kommunen sowie die P+R GmbH die Parkplätze zur Verfügung. Die Firma wurde 1992 gegründet und betreibt alle P+R-Anlagen in der Landeshauptstadt sowie Anlagen im Auftrag der Kommunen in der Region. Insgesamt ist die P+R GmbH für 32 Anlagen mit etwa 10 000 Stellplätzen zuständig. Wie die GmbH auch, müsse sich die Gemeinde beim Betrieb des S-Bahnparkplatzes "an die Vorgaben des MVV halten", sagt Troltsch. Und die sehen eben vor, dass der Platz zwischen Betriebsschluss und Betriebsbeginn des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) keine Autos abgestellt werden dürften. Mindestens eine Stunde in der Nacht müsse der Platz ganz leer sein. "Wir haben mit dieser klaren Regelung eine Handhabe", sagt der Bauamtsleiter.

Parkhinweise

Klare Regeln stellt die Gemeinde Eichenau für ihren P+R-Platz am Bahnhof auf und dokumentiert sie auf einer neuen Tafel.

(Foto: Günther Reger)

Bislang hat die Gemeinde noch nicht von ihrem Recht Gebrauch machen müssen, Langzeitparker mit einem Knöllchen über 30 Euro zu bestrafen oder ein Fahrzeug abzuschleppen. Troltsch berichtet von Lastkraftwagen, die dort tagelang abgestellt worden seien oder von Pkw-Anhängern, auch solchen rein zu Werbezwecken. Es sei auch schon vorgekommen, dass Autofahrer dort nicht nur ihren Wagen ab-, sondern daneben ein Zelt aufgestellt und übernachtet hätten.

Die Gemeinde habe nun Rechtssicherheit geschaffen, sagt Troltsch. Das bedeute aber nicht, dass jetzt jeden Tag und vor allem jede Nacht Mitarbeiter der von Eichenau beauftragten kommunalen Verkehrsüberwachung auf dem Parkplatz Streife gehen würden. Man werde auf Hinweise aus der Bevölkerung reagieren, regelmäßige Kontrollen soll es keine geben. "Wir machen das nicht aggressiv", sagt Troltsch.

Auch auf den Münchner P+R-Anlagen wird kontrolliert, dort gilt eine höchstens 24-stündige Parkdauer. Wer sich nicht daran hält, muss sich wie in Eichenau auf eine Strafe von 30 Euro einstellen. Schichtarbeiter aber, die ihre Autos nachts abstellen, können sich bei der GmbH eine Ausnahmegenehmigung holen. In Eichenau brauchen sie das laut Troltsch nicht. "Das ist ein rein theoretisches Problem, wir werden nicht nachts um drei Uhr Kontrollen machen." Dass Autos länger abgestellt werden als zulässig, dass dort auch mal gecampt wird, passiert ohnehin nur im nördlichen Teil der P+R-Anlage. Auf dem südlichen Parkplatz, der näher an der Wohnbebauung liegt, scheint alles in Ordnung zu sein. Troltsch: "Da ist mir nichts bekannt, da funktioniert die soziale Kontrolle."

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