Eichenau:Maximalhöhe festgesetzt

Eichenau: Einen Anbau plant der Lebensmittellogistiker Transgourmet an seinem Standort in Eichenau.

Einen Anbau plant der Lebensmittellogistiker Transgourmet an seinem Standort in Eichenau.

(Foto: Carmen Voxbrunner)

Eichenau zeigt Lebensmittellogistiker Transgourmet klare Grenzen auf

Von Erich C. Setzwein, Eichenau

Es ist gut zwei Jahre her, dass Bürgermeister Peter Münster in der Friesenhalle die Bürger darüber informierte, Transgourmet wolle bauen. Ein halbes Jahr zuvor, im Herbst 2017, war der Lebensmittellogistiker in jenes Verteilzentrum eingezogen, das vorher von Aldi Süd genutzt worden war. Nun, zwei Jahre Planungszeit und eine Kommunalwahl später, sitzt Peter Münster wieder mit dem Thema Transgourmet-Erweiterung in der Friesenhalle, diesmal aber nicht hundert Bürgern gegenüber, sondern dem Gemeinderat und einigen Besuchern. Es gilt, den für die Erweiterung nötigen Bebauungsplan einen Schritt weiterzubringen.

Während der ganzen Planungszeit saßen Markus Brüstle und Markus Hausberger aufmerksam unter den Zuhörern, nun sitzen die Sprecher der Anwohnerinitiative Lärmschutz seit Anfang des Monats als Vertreter der Grünen im Gemeinderat. Doch ausgerechnet an ihrem Thema durften die beiden weder mitdiskutieren, noch darüber abstimmen. Brüstle und Hausberger erklärten sich in der öffentlichen Sitzung für persönlich beteiligt, das Kollegium bestätigte diese Einschätzung und schloss damit beide von der weiteren Beratung aus. Für Bürgermeister Peter Münster kein ungewöhnlicher Vorgang, das passiere immer wieder bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Es gebe viele Gründe, warum jemand persönlich betroffen sei, das gebe die Gemeindeordnung vor, die Gründe der beiden Gemeinderäte könne er nicht nennen, erklärte Münster auf Anfrage.

Auch ohne die beiden Neumitglieder, deren Engagement für die Anwohner sie in den Gemeinderat brachte, entwickelte sich eine muntere Diskussion über ein an sich knochentrockenes Thema. Zu behandeln waren wie nach jeder öffentlichen Auslegung des Planes die Einwände von Bürgern und Behörden, die diese im November und Dezember vergangenen Jahres hatten abgeben können. Und noch einmal können, denn der nun überarbeitete Plan wird erneut öffentlich ausgelegt. Erst wenn am Ende dieses Prozesses der Plan als Satzung beschlossen ist, liegen dem Bauwerber die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bauantrag vor.

Der Neubau, den Transgourmet an den Altbau anschließen möchte, erregt seit Bekanntwerden der ersten Pläne Unmut bei den Anwohnern. Waren sie von Aldi die Jahrzehnte vorher schon einiges gewöhnt, so schien der Lärm nach dem Einzug des Lebensmittellogistikers zuzunehmen. Und dann drohte auch noch eine Verschattung der Grundstücke wegen des zwölf Meter hohen Neubaus. Die Befürchtungen, dass es nicht bei den zwölf Metern bleiben würde, nahmen die Gemeinderäte ernst.

Dass die Firma nicht höher bauen darf, als geplant, das wird im Bebauungsplan nun mit einer sogenannten Höhenkote festgelegt. Da das Gelände von Transgourmet nicht eben ist, sondern unterschiedliche Höhen aufweist, wird für die maximale Neubauhöhe eine Höhenkote von 540 Meter über Normalnull angesetzt. Damit solle sichergestellt werden, so Christian Schwander vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, dass ein Bauherr nicht irgendeine Höhe im Gelände nutzen könne, um dann doch höher zu bauen. Insbesondere die Grünen-Fraktion mahnte noch in der Sitzung an, die Maximalhöhe festzuschreiben.

Festgesetzt wurde auch, dass der Gehölzbestand zu den Nachbarn erhalten bleiben müsse, außerdem empfahl der Gemeinderat eine Fassadenbegrünung. Aufs Dach soll nun doch kein Gründach kommen, dafür aber eine Solaranlage. Noch immer nicht liegt ein Lärmgutachten vor, das nach Angaben der Verwaltung eigentlich nur auf den neuesten Stand gebracht werden müsste. Allerdings verlangt der Bebauungsplan, dass eine vier Meter hohe Schallschutzwand an der Südseite errichtet werden muss.

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