Fürstenfeldbruck:Landratsamt hält BN-Kritik an Deponie für unbegründet

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Die Kiesgrube Puch, ehemals Stockinger-Kiesgrube, im Westen der Stadt. Abgegraben wird nun Richtung Wald (unten), der Stadt wären die Flächen rechts Richtung Bundesstraße 471 lieber. (Foto: googlemaps)

Naturschützer sehen durch Verfüllung einer Kiesgrube das Grundwasser in Gefahr - während die Kreisbehörde dies als eher unproblematisch einstuft und das vereinfachte Genehmigungsverfahren verteidigt.

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Das Landratsamt bestätigt, dass der Betreiber der Kiesgrube Puch (ehemals Stockinger-Kiesgrube) im Westen der Kreisstadt die Einrichtung einer Deponie für Inertabfälle beantragt hat und diese zum Beispiel mit Bauschutt verfüllen will. Das Plangenehmigungsverfahren ist nach Worten einer Sprecherin noch nicht abgeschlossen.

Thomas Brückner von der Ortsgruppe des Bundes Naturschutz sowie die BN-Kreisvorsitzende Eugenie Scherb hatten kritisiert, dass das Genehmigungsverfahren quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit vonstatten geht und bezweifelt, dass die Stoffe, mit denen Teile der Kiesgrube verfüllt werden sollen, wirklich unbedenklich sind.

Bisher, so Brückner und Scherb, sei geplant gewesen, "die Kiesgruben mit relativ unproblematischem Bodenmaterial" mit bis zu 30 Prozent Bauschuttanteil zu hinterfüllen. Nun aber gehe es um eine Deponie und somit "um eine ganz andere Kategorie". Eine solche müsse unten und oben mit Sperrschichten gegen Erdreich, Grundwasser und Substrat abgedichtet werden. "Dabei ist die Gefahr, dass Schadstoffe ins Grundwasser, ins angrenzende Trinkwasserschutzgebiet oder im Abstrom des Grundwassers in den Badesee des Pucher Meeres gelangen, wesentlich höher."

Das Landratsamt verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass es sich hier um die niedrigste Deponieklasse handelt und die Wiederverfüllung des ehemaligen Kiesgrubengeländes bereits genehmigt ist - betroffen ist vor allem der durchs Ausbaggern entstandene See, der derzeit mit Kieswaschschlamm verfüllt wird.

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Auf einer Inertabfalldeponie können Materialien abgelagert werden, die "keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen" - wie etwa "Bodenaushub und mineralische, vorsortierte und separierte Bau- und Abbruchabfälle mit nur geringfügig anhaftenden nichtmineralischen Fremdbestandteilen." Im Nordosten des Areals soll eine Anlage für die Behandlung des Sickerwassers errichtet werden sowie im Abstrom eine weitere Grundwassermessstelle.

Das Landratsamt wehrt sich gegen den latenten Vorwurf des BN, nicht mit offenen Karten zu spielen und durch die Wahl des Genehmigungsverfahrens die Öffentlichkeit im Unklaren zu lassen. Eine vom Kieswerk beantragte Plangenehmigung statt der alternativen Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung sei zulässig, wenn es sich "um die Errichtung und den Betrieb einer unbedeutenden Deponie" handle und sofern das Vorhaben "keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen" auf Mensch oder Umwelt habe - was die Kreisbehörde in diesem Fall bejaht.

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