Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Beate Walter-Rosenheimer (Grüne) aus Germering, Abgeordnete für den Wahlkreis Fürstenfeldbruck/Dachau, begrüßt das ausdrücklich. "Die Streichung war notwendig und überfällig", sagt Walter-Rosenheimer. Sie spricht von einem "wichtigen Schritt für ein selbst bestimmtes Leben von Frauen". Zudem sei jetzt endlich Schluss "mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten", die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen. Der Paragraf 219a regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Für Walter-Rosenheimer ist die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP weiter gefordert: "Als nächsten Schritt müssen wir uns allerdings dringend der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden, da es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche durchführen."
Dachau:"Die Streichung des 219a war überfällig"
© SZ vom 04.07.2022 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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