Coronatests:Für den PCR-Test zum Arzt oder in die Apotheke

Seit vergangenem Montag ist eine PCR-Testung kostenpflichtig. Jedoch gibt es Ausnahmen: Patienten und Bewohner von Pflegeeinrichtungen erhalten beispielsweise weiterhin eine kostenfreie PCR-Tests, sie haben einen Berechtigungsschein. Wem dieser Berechtigungsschein zusteht, das hat das Landratsamt auf seiner Internetseite www.lra-ffb.de in einer Tabelle zusammengefasst. Alle anderen Personen müssen nicht nur für eine PCR-Testung zahlen, sie erhalten sie auch nicht mehr in den lokalen Testzentren, wie in der Kerschensteinerstraße in Germering oder der Zenettistraße in Fürstenfeldbruck. Will man ohne Berechtigung einen PCR-Test machen, muss man sich an Hausärzte, Zahnärzte oder an Apotheken wenden. Wichtig sei laut dem Leiter des Fürstenfeldbrucker Gesundheitsamtes, Lorenz Weigl, vorher einen Termin zu machen und auch zu fragen, ob eine Testung angeboten wird. Einen Überblick der Anbieter gibt die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Aber wieso bieten die vom Landkreis organisierten Testzentren keine PCR-Testungen mehr für jedermann an? "Das hat die Regierung so beschlossen, da es in den Testzentren ja auch keine Konto- oder Kassenautomaten gibt. Das ist ein ganz neuer Prozess - einer möchte dann Bar zahlen, der andere mit EC-Karte und wieder ein anderer mit Kreditkarte", erklärt Weigl.

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