Süddeutsche Zeitung

Bundestagswahlkampf:Schrodi: CSU nicht regierungsfähig

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SPD-Direktkandidat warnt vor sozialer Spaltung

SPD-Bundestagskandidat Michael Schrodi geht auf die CSU los. In einer Pressemitteilung nennt er die CSU "in dieser Verfassung nicht regierungsfähig und eine Gefahr für den inneren Frieden". Die Partei würde relevante Zukunftsfragen nicht angehen, sondern nur "die alten abgedroschenen Parolen" schwingen, "ohne Substanzielles zu sagen". Derweil drohe die zunehmende soziale Ungleichheit die Gesellschaft zu spalten, warnt Schrodi: "Wenn sich der Auszubildende, die Büroangestellte, der Krankenpfleger und Rentnerinnen und Rentner das Leben in unserer Region nicht mehr leisten können, dann haben wir alle ein Problem."

Der CSU, wettert Schrodi weiter, "scheint der Gerstensaft bei ihren Showveranstaltungen in den Bierzelten unserer Region die letzten Sinne vernebelt zu haben". Keine Antworten gebe die CSU bei Themen wie der drohenden Altersarmut in der Region, der viele ältere Menschen wegen geringer Renten und immer höherer Lebenshaltungskosten ausgesetzt seien. Oder dem "viel zu geringen Angebot an erschwinglichem Wohnraum in den Landkreisen Dachau und Fürstenfeldbruck". Oder bei den unterbesetzten Polizeiinspektionen, in denen überarbeitete Polizeibeamte immer höher werdenden Anforderungen gerecht werden müssten. Auch Bundesverkehrsminister Dobrindt ist ihm einen Satz wert: Der sei überfordert, siehe Abgasskandal.

Eine Lösung hat Schrodi auch parat: die SPD, die in den öffentlichen Wohnungsbau investieren will samt Förderung genossenschaftlicher Wohnungen und die das Rentenniveau bei 48 Prozent halten und eine Solidarrente zahlen möchte, "dass lang arbeitende Menschen am Ende ihres Lebens auch eine Rente über der Grundsicherung haben". Gedanken über eine Rente mit 70 erteilt Schrodi eine Absage. "Die einzige Obergrenze, die wir in Deutschland brauchen, ist die für unbrauchbare CSU-Vorschläge", sagt er in Anspielung auf Seehofers Obergrenzen-Forderung in Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise.

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SZ vom 31.08.2017 / baz
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