Süddeutsche Zeitung

Bundestagswahl:Anleitung fürs Plakatieren

Fürstenfeldbruck beschließt Wahlwerbungskonzept

Wer wo im Wahlkampf welche Plakate aufhängen darf, das (unter anderem) regelt das überarbeitete Konzept für die Wahlwerbung, das der Stadtrat jüngst mit großer Mehrheit beschlossen hat. Plakatiert werden soll vor allem auf den großen Ständern, die übers Stadtgebiet erteilt werden. Für jede Partei oder Gruppierung ist dort ein fester Platz reserviert. Zudem sind jeweils 60 Einzelstandorte zulässig.

Tabu bleibt ein Bereich rund ums Rathaus - und dies auch für die Sammlung von Unterstützerunterschriften, die Gruppierungen sammeln müssen, die noch nicht im Stadtrat vertreten sind, aber Bewerber ins Rennen schicken wollen. Florian Weber (Die Partei) setzte sich vergeblich für die Abschaffung dieser "Bannmeile" ein. Ebenso vergeblich war der Widerstand von Mirko Pötzsch (SPD), der die Regelung kritisierte, der zufolge Parteien oder Gruppierungen mindestens hundert Meter Abstand zum nächsten eigenen Plakatierungsstandorte lassen müssen. Mehrheitlich beschlossen wurde auf Antrag von Alexa Zierl (ÖDP) der Passus, dass nur Plakate verwendet werden dürfen, die nach der Wahl im Altpapier entsorgt werden können.

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Quelle:
SZ vom 18.05.2021 / slg
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