Bürger-Wind Jesenwang hat die Klage gegen den Freistaat Bayern als Genehmigungsbehörde für Windräder zurückgezogen. Zuvor hatten die Richter in dem Verfahren am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof München signalisiert, dass sie die den Klägern keine große Hoffnung auf ein Urteil in ihrem Sinne machten.
Andreas Henze, Vorstandsmitglied der Bürger-Energie-Genossenschaft Freisinger Land, der die Gesellschaft Bürger-Wind Jesenwang vertrat, sieht darin jedoch keine Hürde für die vier Windräder, die im Bereich von Jesenwang errichtet werden. Im Kern ging es darum, ob für die Bäume, die in dem Waldstück gefällt werden, um Kräne und Anlagenkomponenten an ihre Standorte transportieren zu können, eine Kompensation für Ausgleichsmaßnahmen geleistet werden muss. Dabei handelt es sich um etwa 25 000 Euro – im Vergleich zur Gesamtinvestition des Windparks in Höhe von fast 37 Millionen Euro eine überschaubare Summe. Die Kläger hatten argumentiert, die Lücken im Wald würden wieder aufgeforstet.
Das mit Bürgerbeteiligung realisierte Bauprojekt liegt nach Henzes Worten im Zeitplan. In sechs bis acht Wochen sollen die Fundamente für die Anlagen des Typs Enercon 160 gelegt werden, im Spätherbst 2027 soll das Quartett dann in Betrieb gehen – und jährlich fast 39 000 Megawattstunden Strom erzeugen. Rechnerisch können damit ungefähr 28 000 Personen versorgt werden. Zum Vergleich: Der Stromverbrauch der Gemeinde Jesenwang liegt bei etwa 11 000 Megawattstunden pro Jahr. Die geplanten Anlagen haben eine Nabenhöhe von bis zu 166 Metern, sind bis zu 246 Meter hoch und stehen mit Blick auf den Flugplatz Jesenwang dennoch den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrtsicherung nicht entgegen.

