Es war zu erwarten, dass die Abstimmung eindeutig zugunsten der Gebührenvariante ausfallen wird, denn wer ist schon bereit und in der Lage, schnell mal einige Hundert oder auch Tausend Euro auf den Tisch zu legen. Aus Sicht der Verbraucher ist diese Lösung die gerechteste. Ob die Gebührenvariante auch die klügste und vernünftigste ist, lässt sich allerdings bezweifeln. Vor allem für Rentner und Geringverdiener wird es nicht einfach sein, jedes Jahr die exorbitant hohen Gebühren aufzubringen. Sollten Stundungen erforderlich werden, bedeutet dies zudem einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Um es deutlich zu sagen: Hätten sich diejenigen, die es sich aufgrund von Haus- und Grundbesitz leisten können, die Einmalzahlung an die Gemeinde im Sinne von Solidarität akzeptiert, könnten die Gebühren deutlich niedriger angesetzt und somit schmale Geldbeutel weniger belastet werden.
Nicht unerheblich ist auch die zusätzliche Belastung für die Gemeinde, die nun über wenigstens zwei Jahrzehnte etwa doppelt so hohe Kredittilgungen in der Finanzplanung berücksichtigen muss. Dass die Gestaltungsfreiheit darunter leiden wird, ist anzunehmen. Nicht zu verkennen ist auch, dass die Entscheidung für die reine Gebührenvariante selbst noch die nächste Generation belasten wird. Dabei wird auch eine Rolle spielen, welche zusätzlichen Auflagen absehbar für die Wasserklärung verordnet werden. Sicher ist, dass Kläranlagen bald in die Lage versetzt werden müssen, Mikroplastik und weitere biochemische Einträge auszufiltern. Solche Nachrüstungen kosten Geld und müssen bei der kostendeckenden Einrichtung "Abwasserbeseitigung" über die Gebühren den Verbrauchern in Rechnung gestellt werden. Überdies ist über die Laufzeit von 20 Jahren nicht auszuschließen, dass ein unerwarteter Wartungsaufwand anfällt, der dann ebenfalls in die Gebührenkalkulation einfließen muss. Über die Gesamtzeit betrachtet ist auch anzumerken, dass die finanzielle Belastung für den Verbraucher bei der Hälfte-Hälfte-Lösung geringer ausgefallen wäre. Dennoch ist die im Bürgerentscheid gewünschte Gebührenvariante nicht zu verteufeln. Der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit vor, daher gibt es gegen das Ergebnis der Bürgerbefragung nichts einzuwenden, auch wenn diese in Kommunen erfahrungsgemäß selten bevorzugt wird.