Brucker dürfen nicht abstimmen:Stadtwerke-Bürgerbegehren unzulässig

Ein Gutachter moniert Etikettenschwindel in der Fragestellung. Gemeindetag und Landratsamt teilen diese Einschätzung.

Wolfgang Krause

Das Bürgerbegehren, mit dem eine Bürgerinitiative den Grundstückstausch der Stadtwerke Fürstenfeldbruck mit einer Wohnbaugesellschaft verhindern will, ist auch nach Einschätzung des Bayerischen Gemeindetags und des Landratsamtes unzulässig. Deshalb dürfen die Fürstenfeldbrucker voraussichtlich nur über das zweite Bürgerbegehren derselben Initiative gegen die Bebauung des Viehmarktplatzes abstimmen. Als Termin für den Bürgerentscheid schlägt die Rathausverwaltung den letzten Märzsonntag vor.

Wie berichtet, war ein von der Stadt beauftragter Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren aus formalen Gründen abzulehnen ist. In der Expertise, die der SZ inzwischen vorliegt, kommt der Rechtsanwalt Gerhard Spieß zu dem Ergebnis, dass die Fragestellung aus zweierlei Gründen unzulässig ist. Zum einen handle es sich um einen "Etikettenschwindel", weil sich das planerische Ziel der Ausweisung einer Grünfläche im Flächennutzungsplan nicht mit dem eigentlichen Ziel des Bürgerbegehrens deckt, die Ansiedlung der Stadtwerke an der Cerveteristraße unmöglich zu machen.

Zum anderen handle es sich um eine nicht erlaubte "Verhinderungsplanung". Außerdem moniert Spieß die "unvollständige und irreführende Begründung" des Bürgerbegehrens, die seiner Ansicht nach ebenfalls zur Unzulässigkeit führen dürfte. Der Gemeindetag hat das Gutachten geprüft und der Stadt mitgeteilt, dass er sowohl die Argumente als auch das Ergebnis teilt. Auch Eva Kaspar von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes kommt zu dem Ergebnis, dass der Gutachter richtig liegt. Sie weist darauf hin, dass die Initiatoren sich zwar vom Landratsamt beraten ließen, aber von den Empfehlungen abgewichen sind.

Das Bürgerbegehren gegen die Bebauung des nördlichen Teils des Viehmarktplatzes ist dagegen nach Einschätzung der Stadtverwaltung zulässig. Wenn die Stadträte in der Sondersitzung an diesem Dienstag zustimmen, wird der Bürgerentscheid am 25. März angesetzt. Dabei müssen die Fürstenfeldbrucker dann voraussichtlich drei Fragen beantworten. Die Fraktionen von CSU, SPD und FW wollen dem Bürgerbegehren bekanntlich ein Ratsbegehren entgegensetzen.

Auf die Fragestellung haben sie sich inzwischen geeinigt: "Sind Sie dafür, dass von der Hauptstraße über den Viehmarktplatz bis zum City-Point ein durchgehender überwiegend autofreier Fußgängerbereich mit hoher Aufenthaltsqualität entsteht und hierfür der nördliche Teil des Viehmarktgrundstückes zum Bau eines attraktiven Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage veräußert wird, um die Angebots- und Geschäftsstruktur in der Innenstadt nachhaltig zu stärken?"

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: "Sind Sie dafür, dass der nördliche Viehmarktplatz (derzeit Parkplätze) im alten Zentrum von Fürstenfeldbruck in städtischem Besitz bleiben und nicht, wie geplant, an einen Investor zur massiven Bebauung veräußert werden soll und dass die Stadt keine weiteren Schritte zur Realisierung dieses Vorhabens übernimmt?" Um ein Patt zu vermeiden, muss der Stadtrat am Dienstag außerdem eine Stichfrage formulieren. Die Sitzung im Rathaus beginnt um 18 Uhr.

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