Wer darf auf der Amper eigentlich mit dem Boot fahren? Über diese Frage ist ein veritabler Streit zwischen dem Landratsamt Fürstenfeldbruck und gewerblichen Bootsbetreibern ausgebrochen. Die sehen ihre Geschäftsgrundlage in Gefahr, das Landratsamt verweist darauf, dass das Befahren des Flusses ohne Genehmigung nur Privatleuten gestattet ist.
Wer also an einem schönen Sommersonntag sein eigenes Schlauchboot oder Kanu rausholt und damit allein oder mit Freunden auf der Amper herumschippert, ist nicht betroffen. Gewerbliche Anbieter indes brauchen eine Schifffahrtsgenehmigung und eine Zulassung, sagt die Behörde und konkretisiert, wer damit gemeint ist: jener „Personenkreis, der gegen Entgelt geführt Touren mit eigenen Booten durchführt oder Boote verleiht“. Die meisten Veranstalter solcher Freizeitangebote aber haben eine solche offizielle Erlaubnis nicht. Ohne Genehmigung sind die Fahrten laut Landratsamt „gesetzwidrig durchgeführt“, gleichwohl wurden sie bislang offenbar toleriert. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt will nun den Lebensraum Amper vor zu hohem Freizeitdruck und zusätzlicher Belastung schützen und durch die Regulierung auch Nachahme-Effekte ausschließen.
Die gewerblichen Anbieter der Bootstouren sind empört. Eine von ihnen ist Annette Irzinger. Sie hätte sich gewünscht, von den neuen Vorgaben im Winter zu erfahren, um vorbereitet zu sein. Aber mitten in der Saison? Irzinger hat die 1983 gegründete Firma „Action & Funtours“ aus Gauting vor zwanzig Jahren übernommen. Auf ihrer Internetseite wirbt sie mit Outdoor-Programmen, „die Natur erlebbar machen, Spaß schaffen und Erinnerungen hinterlassen“. Ihre Kunden sind Betriebe, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen, die einen Erlebnisausflug wünschen. Zu den Angeboten zählen auch Bootsfahrten auf Isar, Loisach und Amper. 30 Prozent ihres Angebots hätten auf der Amper stattgefunden, erzählt Irzinger. Sie werde zunächst einen Anwalt prüfen lassen, ob ihre Firma von den neuen Regeln überhaupt betroffen ist.
Wer keine kommerziellen Zwecke verfolgt, ist nicht betroffen
Worum geht es genau? Das Landratsamt stellt klar: Grundsätzlich dürfe sich jede Person ohne spezielle Erlaubnis mit einem nicht motorisierten Boot auf dem Fluss fortbewegen: mit Schlauchboot, Kajak, Kanu, Kanadier, einem SUP-Board oder auch einer Luftmatratze. Einschränkung: solange keine kommerziellen Zwecke damit verfolgt werden. „Die Nutzung der Amper soll allen zugänglich sein und bleiben“, schreibt die Pressestelle der Behörde auf Anfrage der SZ.

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Die Amper schlängelt sich seit Jahrhunderten durch das Dachauer Land. Sie prägt Orte und zieht Menschen in ihren Bann. Eine Erkundungsreise.
Es stellt sich also die alte Frage, ob dem Naturschutz oder dem Freizeitvergnügen Vorrang eingeräumt werden soll. Die beiden Interessenslagen kollidieren immer wieder, auch an anderen Orten, etwa in den Bergen oder an den Seen. Entlang der Amper gibt es im Landkreis Fürstenfeldbruck zwei Naturschutzgebiete: das Ampermoos zwischen Grafrath und Eching am Ammersee sowie das Ampertal mit seinen Leitenwäldern zwischen Fürstenfeldbruck und Schöngeising. Weil dort zahlreiche, auch seltene, Vögel brüten, ist das Befahren der Amper während der Brutzeit von Stegen bis Grafrath und zwischen Schöngeising und Fürstenfeldbruck von 1. März bis 15. Juli ohnehin verboten.


Das Ampertal, das den gesamten Lauf der Amper in den drei Landkreisen Fürstenfeldbruck, Dachau und Freising erfasst, also vom Ammersee bis kurz vor der Mündung in die Isar, ist überwiegend FFH-Gebiet und als Natura-2000-Region eingestuft. Es gilt mit seinen Auwäldern, Altarmen, Altwässern und Streu- und Feuchtwiesen als zusammenhängender Lebensraum, der ganzjährig geschützt ist. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass Flora und Fauna in und an der Amper sensibel und störungsempfindlich sind.
Der Freizeitdruck ist dennoch hoch. In den Wald- und Wiesenbereichen entlang des Flusses sind viele Erholungssuchende unterwegs. Eine weitere Belastung durch gewerbliche Nutzer hält die Untere Naturschutzbehörde deshalb für nicht genehmigungsfähig. Elf gewerbliche Veranstalter hat die Behörde mit einem Schreiben auf die Notwendigkeit einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung hingewiesen und angekündigt, dass bei Zuwiderhandlung Geldbußen bis zu 50 000 Euro drohen können. Doch die Haltung der Behörde lässt nicht darauf schließen, dass sie entsprechende Genehmigungen ausstellen wird.


Auch den hauptberuflichen IT-Berater und angehenden Wirtschaftsjuristen Lennart Erhard aus Zorneding, der Bootstouren über das Portal „Kanutouren für München“ anbietet, stellt „die kurzfristige Anordnung vor erhebliche Herausforderungen“. Er hat nun sämtliche für die aktuelle Sommersaison geplanten Touren abgesagt: einen Ausflug von Lehrkräften eines Gymnasiums am letzten Schultag, Betriebsausflüge lokaler Unternehmen, Vereinbarungen mit Vereinen. Seine Kollegin Annette Irzinger will jenen Gruppen, die bereits Boote für den Sommer gebucht hatten, diese nun dennoch anbieten – kostenlos, denn dann seien dies keine kommerziellen Unternehmungen mehr, sondern ein „Freundschaftsdienst“, sagt sie.
Man suche nach Lösungen, sagt Lennart Erhard. Er hat an Fürstenfeldbrucks Landrat Thomas Karmasin (CSU) geschrieben. Seit mehr als dreißig Jahren vermittle die Branche Kindern und Jugendlichen auf der Amper Wissen über Flora, Fauna und den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur: „Diese Erfahrungen sind durch kein Klassenzimmer zu ersetzen.“ In Zeiten, in denen Badeunfälle mit Todesfolge zunähmen, leiste man außerdem „einen wichtigen Beitrag zur Wassergewöhnung und Sicherheit junger Menschen“, heißt es in dem Schreiben.

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Die Amper ist freilich nicht der einzige Fluss, der einer verschärften Regulierung unterliegt. Es sei „bei allen Flüssen das gleiche Spiel“, findet Marc Müller von „Wilderness Watertours“ aus Starnberg. Für die Isar im Landkreis Bad-Tölz Wolfratshausen gilt seit sechs Jahren eine Verordnung, die Bootsfahrten zwischen Bad Tölz und Schäftlarn nur vom 1. Juni bis 31. Dezember und südlich der Stadt Bad Tölz zwischen 1. Juni und 15. Oktober gestattet. Weitere Auflagen sind eine Schwimmwesten-Pflicht für Kinder und Nichtschwimmer, ein Verbot von Glasflaschen und eine Promillegrenze von 0,5. Beiboote sowie Tonverstärker und Lautsprecher sind nicht erlaubt. Auch der Landkreis München hat vor fünf Jahren für seinen Bereich eine „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar“ in Kraft gesetzt, jüngst kontrollierte die Polizei deren Einhaltung.
Nach Ansicht der gewerblichen Anbieter sind es indes zumeist die privaten Nutzer, die auf dem Wasser über die Stränge schlagen, Party machen auf den Booten und an den Ufern, sich dem Alkohol hingeben und ihren Müll zurücklassen. Die Boote der gewerblichen Anbieter indes würden regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft und die Nutzer auf umweltgerechtes Verhalten aufmerksam gemacht. Lennart Erhard hat deshalb einen konkreten Lösungsvorschlag: Nicht die gewerblichen Anbieter sollten von der Amper verschwinden, sondern stattdessen lediglich eine Höchstgrenze an Fahrten einhalten müssen. Verboten werden sollten seiner Meinung nach aber die privaten Bootsfahrten.

