Bewährungsstrafen verhängt:Eltern geben Misshandlung zu

Mit einem unerwarteten Geständnis ist am Dienstag der Prozess gegen ein Ehepaar zu Ende gegangen: Die beiden gaben die Misshandlungen ihrer Adoptivtöchter zu und wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Mit einem unerwarteten Geständnis ist am Dienstag der Prozess gegen ein Ehepaar aus dem Landkreis zu Ende gegangen, das Ende der 1990er Jahre seine damals etwa zehn Jahre alten Adoptivtöchter wiederholt brutal gequält hat. Das Brucker Schöffengericht verurteilte die 58-jährige Frau und ihren sieben Jahre älteren Mann darauf wegen gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen zu zwei Jahren Haft. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer sprach in seiner Begründung davon, dass "den beiden Mädchen über Jahre erhebliches Leid zugefügt wurde". Er wies darauf hin, dass mehrere Taten wie das Verbrühen der Hände oder das längere Untertauchen in der Badewanne wegen der Verjährungsfristen nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Auch sei zu berücksichtigen, dass die Angeklagten von der Gesamtsituation mit gerade verstorbenen eigenen Kindern und Adoptivtöchtern aus einem anderen Land überfordert gewesen seien.

Lange Zeit hatte es am Dienstag nicht danach ausgesehen, dass es an diesem 18. Prozesstag zu einem Urteil kommen würde. Noch gegen Mittag beantragte die Verteidigung, das Gericht wegen Befangenheit abzulehnen. Während der Direktor des Amtsgerichts, Hellmut Onder, den Antrag bearbeitete, einigten sich die Prozessbeteiligten offenbar auf das Strafmaß im Falle eines Geständnisses.

© SZ vom 06.10.2010/alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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