Fürstenfeldbruck:Vor Gericht wegen 14 Euro

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Wegen möglichen Betrugs wird vor dem Amtsgericht verhandelt. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Weil sie das Geld für ein Online-Geschäft kassiert, aber die Ware nicht verschickt hat, wird eine 22 Jahre alte Frau aus Gröbenzell angeklagt.

Von Ariane Lindenbach, Gröbenzell

Weil sie über das Internet ein T-Shirt verkauft und das Geld eingestrichen, aber die Ware nicht an die Käuferin verschickt hat, ist eine 22-Jährige wegen Betrugs auf der Anklagebank des Amtsgerichts gelandet. Die junge Frau, die gerade alt genug ist, um strafrechtlich wie eine Erwachsene behandelt zu werden, versicherte, dass es ein Versehen gewesen sei. Und sie hatte Glück: Weil sie bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und das Kleidungsstück nur 14 Euro gekostet hatte, die die Gröbenzellerin im Saal des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck mit Zinsen an die Käuferin zurückzahlte, stellte der Richter das Verfahren ein.

 Die Frau zahlt noch im Gerichtssaal, das Verfahren wird daraufhin eingestellt

Die Angeklagte bestätigte den Online-Verkauf und dass sie das Geld der Käuferin über einen Bezahldienst erhalten hatte. Sie erklärte, dass sie damals, vor einem knappen Jahr, keine Zeit gehabt habe, das Paket mit dem T-Shirt zu verschicken. Ihre Mutter, die während der Verhandlung im Gerichtssaal auf der Zuhörerbank saß, sei damals im Krankenhaus gewesen. Später habe sie es dann erst wegen Stress in der Arbeit vergessen und schließlich versehentlich die Kontaktdaten der Käuferin gelöscht. Deshalb habe sie das Paket nicht mehr abschicken können. Es sei alles ein Versehen gewesen, „ein Missverständnis“ versicherte sie. „Ich würde niemals wegen 14 Euro jemanden beklauen.“

Eine Polizistin, die als Zeugin geladen war, berichtete, dass sie die Angeklagte zu einer Vernehmung in die Polizeiinspektion einladen wollte. „Das haben wir mehrfach versucht“, betonte sie. Sowohl telefonisch als auch später schriftlich habe man Kontakt zu ihr aufgenommen. Doch die Gröbenzellerin habe beide Male nicht reagiert. Schließlich erwischte die Polizistin die Frau doch noch am Telefon und riet ihr, das Geld zurückzuzahlen oder das Paket zu verschicken.

Beides war nicht geschehen, wie die Käuferin im Gerichtssaal erzählte: Sie berichtete, wie sie das T-Shirt gekauft und dann von der Angeklagten mehrfach vertröstet worden sei. Auch ihr gegenüber hatte sie angegeben, keine Zeit zu haben, weil ihre Mutter im Krankenhaus liege. Nach einigen Versuchen habe sie ihre Bemühungen eingestellt, sagte die Zeugin. Die Angeklagte gab ihr in der Verhandlung 20 Euro und entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten.

„Sie sind ja selbst schuld. Sie hätten bei der Polizei mal eine richtige Aussage machen sollen“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer zur Angeklagten. Nach einem Blick in ihr leeres Strafregister stellte er das Verfahren ein.

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