Auffahrten zur Bundesstraße 2:Bauliche Mängel begünstigen Unfälle

"B-2-Auffahrt wird nachgebessert" ( 5. Juli):

Ausdrücklicher Dank an die Technische Oberinspektorin der Stadt Germering für die Entscheidung, die äußerst gefahrenträchtige Auffahrt auf die Bundesstraße 2 bei Germering umzubauen und zu entschärfen. Gewöhnlich mahlen die Mühlen der Verwaltung sehr zäh, umso erfreulicher die relativ zügige Entscheidung.

Mein dringender Appell gilt allen weiteren für die Gestaltung der baulich missratenen und schlicht unfallträchtigen Auffahrten auf die B 2 Verantwortlichen: Bitte zaudern sie nicht weiter herum mit dem Argument, bisher sei ja nichts Wesentliches passiert.

Brauchen wir erst an jeder einzelnen dieser Stellen einen schweren Unfall wie den vom 31. März dieses Jahres, bei dem - im Falle des Fahrzeuges meiner Nichte - eine Dreijährige nach verzweifeltem Kampf der Ärzte um deren Leben stirbt, deren zwischenzeitlich knapp zwei Jahre alter Bruder nach schlimmen Monaten in Klinik und Reha-Einrichtung augenblicklich querschnittgelähmt ist. Und deren an der Unfallentstehung gänzlich unschuldige Mutter ebenfalls schwerste Verletzungen davongetragen hat. Sie wird ihr bis heute mutmaßlich für den Rest seines Lebens auf den Rollstuhl angewiesenes Kind unfallbedingt nicht hoch heben und auf den Arm nehmen können. In diesem Zusammenhang ausdrücklicher Dank allen Ersthelfern und insbesondere dem Gröbenzeller Krisen-Interventions-Team, deren Ehrenamtliche nach dem Unfall bei den Angehörigen ungemein wertvolle Arbeit geleistet haben.

Ich möchte nicht in der Haut derer stecken, die für baulichen Mängel der heutigen Zu- beziehungsweise Auffahrten verantwortlich sind, zur Tagesordnung übergehen und via Untätigkeit sehenden Auges riskieren, weitere Leben oder gar das Schicksal ganzer Familien zu zerstören.

Neben der Vielzahl körperlich Verletzter gibt es noch ein weiteres, ebenfalls bedau-ernswertes Opfer. Die blutjunge Unfallverursacherin hat zweifelsfrei einen vermeid-baren Fahrfehler begangen. Dieser wurde aber geradezu begünstigt durch die un-strittig vorhandenen baulichen Mängel der Zufahrt. Auch sie wird ein Leben lang zu knabbern haben.

Ich hoffe inständig, dass das Jugendgericht gerade auch den Punkt der Begünstigung des Fahrfehlers durch bauliche Mängel zu ihren Gunsten mildernd berücksichtigt. Wer jetzt bei ähnlich missratenen B-2- Zu- beziehungsweise Auffahrten als Verantwortlicher untätig bleibt, sollte nach meiner Auffassung für den Fall, dass dort etwas durch die Auffahrt bedingtes Schlimmes passiert, schon heute über seinen "Beitrag durch Unterlassen" und seine mindestens strafrechtliche Verantwortlichkeit nachdenken.

Detlef Arzt, Gröbenzell

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