Attacke auf Krankenhausangestellte:Ausraster in der Notaufnahme

Einem besorgten Großvater geht es mit seiner Enkelin in der Kreisklinik nicht schnell genug. Der 57-Jährige bedroht eine Verwaltungsangestellte - und wird dafür vom Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt

Von Andreas Salch

Fürstenfeldbruck/MünchenSeit Wochen prangern Patienten oder deren Angehörige Missstände an der Kreisklinik an. Jetzt beschäftigte sich erneut das Landgericht München II mit einem Fall, in dem es indirekt um das Verhalten des Klinikpersonals ging. Im Juni vergangenen Jahres eilte ein 57-jähriger Mann völlig verzweifelt morgens mit seiner Tochter und seinem erst wenige Monate alten Enkelkind in die Notaufnahme der Klinik. Dem Baby war flüssiges Waschmittel über das Gesicht gelaufen. Sein Großvater fürchtete, es könne sein Augenlicht verlieren.

Doch bevor Ärzte sich um das Kind kümmerten, wollte eine 25-jährige Verwaltungsangestellte die Formalien zur "Aufnahme" in der Klinik abwickeln. Unter anderem fragte sie den 57-Jährigen, wer der "Hauptversicherte" sei. In diesem Augenblick platzte dem Mann, der das Kind auf dem Arm hatte, der Kragen. Er schrie die 25-Jährige an und bedrohte sie mit den Worten: "Wenn meinem Enkelkind etwas passiert, bring' ich dich um."

Daraufhin soll er der jungen Frau mit der Faust gegen den linken Unterarm geschlagen haben. Das Landgericht München II verurteilte den 57-Jährigen dafür am Donnerstag wegen Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Hans Dinkel, sagte in der Verhandlung vor der 6. Strafkammer, er habe bereits selbst das "zweifelhafte Vergnügen" gehabt, sich in der Kreisklinik behandeln lassen zu müssen. Als er mit einer akuten Nierenkolik auf einen Arzt gewartet habe und kurz davor gewesen sei, wegen der Schmerzen das Bewusstsein zu verlieren, habe man ihm beschieden, er solle den Mund halten.

Außerdem, so Dinkel, sei unklar, ob sein Mandant der Verwaltungsangestellten einen Faustschlag gegen den Unterarm versetzt oder sie am Arm gepackt habe. Eine Kollegin der Frau, die den Vorfall nur aufgrund des lauten Geschreis in der Aufnahme mitbekommen hatte, gab später bei der Polizei zu Protokoll, ihre Kollegin habe ihr erzählt, dass sie vom Angeklagten am Arm gepackt worden sei. In der Verhandlung vor dem Landgericht München II erklärte sie nun jedoch, sie sei in sich gegangen und nunmehr sicher, dass ihre Kollegin ihr nach der Tat gesagt habe, ihr sei ein Schlag gegen den Unterarm versetzt worden.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dinkel, sagte bei seinem Plädoyer, er habe den Eindruck, dass "man den Angeklagten disziplinieren will", weil er sich in der Notaufnahme unangemessen verhalten habe.

Die 25-jährige Verwaltungsangestellte erlitt an ihrem linken Unterarm eine Prellung sowie ein Hämatom. Da der Angeklagte und seine Tochter sich so aufgeregt hätten, habe sie die formelle Aufnahme abgebrochen und mit ihm und dem Kind in die Notaufnahme gehen wollen. In diesem Augenblick habe ihr der 57-Jährige mit dem Tode gedroht und ihr gegen den linken Unterarm geschlagen. Sie habe die ganze Aufregung nicht nachvollziehen können, so die 25-Jährige, zumal das Kind ruhig auf dem Arm seines Großvaters gelegen habe. Der Angeklagte, selbst Vater von zehn Kindern, beteuerte, er habe die junge Frau nicht geschlagen, sondern sie lediglich am Arm gepackt.

Bei seinem Plädoyer versicherte Rechtsanwalt Dinkel, sein Mandant habe die Todesdrohung nicht ernst gemeint. Der ganze Fall werde zu hoch gehängt. Vielleicht bräuchten die Verwaltungsangestellten in der Aufnahme der Kreisklinik ein "dickeres Fell", meinte der Verteidiger. In erster Instanz war der 57-Jährige vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck sogar zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro wegen Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Grund hierfür waren missverständliche Angaben zu dessen Einkommen. Da dieses tatsächlich weit geringer ist, als vom Amtsgericht veranschlagt, hatte der 57-Jährige Berufung vor dem Landgericht eingelegt. Am Schuldspruch des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck änderte sich jedoch nichts.

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