Asylhelfer äußern Kritik:Arbeitsverbot für Flüchtlinge

Puchheimer werfen dem Landratsamt vor, abgelehnten Asylbewerbern eine Beschäftigung zu verwehren. Thomas Karmasin weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer "extrem großzügigen Linie"

Von Peter Bierl, Puchheim

Etwa 50 Flüchtlinge aus Puchheim bekommen nach Angaben des Helferkreises keine Arbeitserlaubnis. Trotz der Proteste und Gespräche im Frühjahr habe sich nichts verbessert. "Die Leute verlieren reihenweise ihre Jobs", kritisiert Bernhard Harles am Montag auf einer Pressekonferenz. Der Landrat widerspricht und betont, alle Einzelfälle würden geprüft. "Wir haben eine Linie, und die ist extrem großzügig", sagt Thomas Karmasin (CSU).

Ein Jahr lang habe der Mann aus Nigeria als Metzger gearbeitet. Sein Chef würde ihn gerne weiter beschäftigen, aber die Kreisbehörde habe keine Arbeitsgenehmigung ausgestellt, berichten die Helfer. In einem anderen Fall habe ein Puchheimer Gastwirt eine Stelle ausgeschrieben. Kein Deutscher meldete sich, nur ein Flüchtling aus Pakistan, der bislang in München arbeitet. "Er hätte dann Zeit für einen Sprachkurs, bekam aber Angst, dass die Behörde bei einem Wechsel die Genehmigung verweigert", erzählt Harles.

Betroffen seien Flüchtlinge aus Pakistan, Nigeria, Mali, Kongo und Sierra Leone, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nicht bleiben dürfen. Bis sie das Land verlassen, können Jahre vergehen und so lange sollten diese Menschen arbeiten können, argumentieren die freiwilligen Helfer. Die Nachfrage der Unternehmen sei vorhanden. "Wir können jeden unterbringen", sagt Marlies Eller.

Die Asylhelfer kritisieren das Arbeitsverbot aus mehreren Gründen. "Je länger Leute rumsitzen, desto größer wird der Frust in den Unterkünften", meint Harles. Eller verweist darauf, dass Flüchtlinge von ihren Löhnen ihren Unterhalt bestreiten könnten, stattdessen würden Steuergelder verschwendet. Simon Spar warnt davor, dass manche in die Kriminalität abgleiten könnten, etwa durch Schwarzarbeit.

Bereits im Januar hatte sich der Helferkreis, unterstützt vom Stadtrat, an die Landtagsabgeordneten gewandt. Die Vertreter der Grünen und der SPD hätten positiv reagiert, Reinhold Bocklet (CSU) unterstütze den restriktiven Kurs der Staatsregierung und Alexander Dorow (CSU) habe nicht geantwortet, berichtete Stadtrat Wolfgang Wuschig (UBP).

Im Prinzip darf jeder Asylbewerber nach drei Monaten arbeiten, vorausgesetzt er nimmt keinem Einheimischen den Job weg. Der Flüchtling braucht eine Arbeitserlaubnis vom Landratsamt, die nur drei Monate gilt. Dann muss er einen neuen Antrag stellen. Ob der Antrag genehmigt wird, steht im Ermessen der Kreisbehörde. Die Staatsregierung verfügte im Winter, dass nur Flüchtlinge mit einer hohen Chance auf Anerkennung eine Erlaubnis bekommen. Das sind Menschen aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien. Nach landesweiten Protesten gab die Staatsregierung in Bezug auf afghanische Flüchtlinge nach.

Wer wieder ausreisen müsse, solle auch nicht integriert werden, etwa durch Arbeit, hatte Karmasin damals der SZ erklärt. Nun verweist der Landrat auf ein langes Gespräch mit Asylhelfern aus mehreren Kommunen, in dem er nachgegeben habe. Bei einer Anerkennungsquote von 30 Prozent bekämen Flüchtlinge eine Genehmigung. Das kommt nach Angaben der Ausländerbehörde derzeit Menschen aus Myanmar, dem Kongo und Somalia zugute. Mangelnde Deutschkenntnisse spielen laut Karmasin keine Rolle, "wenn der Arbeitgeber damit zufrieden ist". Bei der Einzelfallprüfung würden jedoch Deutschkenntnisse und Integrationsbemühungen positiv gewertet. Bei sicheren Herkunftsländern wie dem Senegal gelte ein Arbeitsverbot, da gebe es kein Ermessen, sagt Karmasin. Auch wer seine Identität verschleiere, könne nicht auf eine Arbeitserlaubnis hoffen.

Nach Angaben der Kreisbehörde wurden in diesem Jahr landkreisweit 58 Arbeitsgenehmigungen verweigert und 28 erteilt, darunter an drei Menschen aus Nigeria. Die Zahlen aus Puchheim konnte das Amt nicht bestätigen. Aus der Stadt hätten derzeit 21 nicht anerkannte Flüchtlinge eine Arbeitsgenehmigung.

Ein weiterer Vorwurf der Helfer lautet, dass Flüchtlinge, die alleine ins Landratsamt gehen, "gegen eine Wand laufen". Also müssten jedesmal Ehrenamtliche mit. Diesen Vorwurf wies der Landrat als pauschal und nicht belegt zurück. Dem nigerianischen Metzger hätten die Behörden vorgehalten, er habe seine Identität nicht nachgewiesen, berichten die Helfer. "Er widersprach, und es stellte sich heraus,hoppla, wir haben die ja doch", erzählt Eller.

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