Arbeitspolitik:Baugewerbe wehrt sich gegen Gängelung

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Obermeister Thomas Vilgertshofer kritisiert Mindestlohn-Kontrollen durch die Zollbehörden

Von Felicitas Lachmayr, Fürstenfeldbruck

Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe und Arbeitnehmer gleichermaßen. Ändern lässt sich daran so schnell nichts mehr. Diskussionsstoff bietet das Thema trotzdem weiterhin. "Was mich wirklich ärgert, ist die Art und Weise, wie die Kontrollen zur Umsetzung des Mindestlohns durchgeführt werden", sagte Obermeister Thomas Vilgertshofer bei der Frühjahrsversammlung der Brucker Bau-Innung. "Es ist ein Unding, wenn Zollbeamte in Uniform plötzlich auf der Baustelle oder im Bäckerladen anrücken." Es hinterlasse ein unnötig negatives Bild bei den Kunden.

Außerdem halte er die 1600 zusätzlich geplanten Stellen zur Kontrolle des Mindestlohns für vollkommen unverhältnismäßig. "Das trifft vor allem mittelständische Betriebe", sagte er. "Die werden kontrolliert, weil es bequemer ist." Großbaustellen, bei denen die Prüfung schwieriger sei, würden dagegen eher mal unkontrolliert bleiben. Auch Franz Höfelsauer von der Kreishandwerkerschaft mahnte, dass es nicht darum gehe, den Mindestlohn und die notwendigen Kontrollen generell zu verurteilen. "Trotz riesiger bürokratischer Zusatzleistungen sind wir für den Mindestlohn", betonte er. "Dennoch wehren wir uns als Handwerker gegen den Generalverdacht, unter den wir mit solchen Kontrollmaßnahmen gestellt werden."

Thomas Schmid, Geschäftsführer des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen (LBB) verwies in seinem Vortrag darauf, dass das Baugewerbe keine den Mindestlohn unterschreitende Branche sei. "Wir bezahlen schon lange einen Tarif, der weit über dem Mindestlohn liegt", sagte er. Zudem trete im Juni eine Tariflohnerhöhung um 2,6 Prozent in Kraft. "Damit liegt der Stundenlohn eines ausgelernten Facharbeiters bei bis zu 17 Euro." Daran ließe sich erkennen, dass der Bau ein gut zahlendes Gewerbe sei. In Bezug auf die Dokumentationspflicht äußerte Schmid, dass Arbeitgeber der Baubranche schon vor Einführung des Mindestlohns zur schriftlichen Aufzeichnung von Arbeitszeiten und Überstunden verpflichtet gewesen seien. Hinzu komme lediglich die Dokumentationspflicht für geringfügig Beschäftigte, Angestellte und Polierer. Als positiv erachtete Vilgertshofer in seinem Bericht die Einführung einer oberbayernweit einheitlichen Gesellenprüfung, an deren Umsetzung sich die Brucker Innung mit 300 Euro aus dem diesjährigen Haushalt beteiligt. Außerdem machte er auf den von April an zu leistenden Mindestbeitrag von 900 Euro aufmerksam, der der Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens dienen soll. Damit müssen nun auch Baubetriebe, die keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen, in die Sozialkasse zur Ausbildungsförderung einzahlen. "Diese Neuregelung betrifft allen voran Ein-Mann-Betriebe", erklärte er. Höfelsauer plädierte dafür, den 30 jugendlichen Asylbewerber, die derzeit im Hotel Drexler in Fürstenfeldbruck untergebracht sind, so gut es ginge bei ihrer Suche nach einem Ausbildungsplatz zu helfen. "Das sind talentierte, fleißige junge Leute", sagte er. "Es ist wichtig, dass wir versuchen, ihnen Praktika und Ausbildungsplätze zu vermitteln."

Von allen rund 20 Anwesenden positiv aufgenommen wurde ein Förderprogramm der oberbayerischen Bauinnungen, das sich an besonders begabte Auszubildende im Maurerhandwerk richtet und im Februar diesen Jahres erstmals angeboten wurde. Unter dem Motto "Die Guten noch besser machen" konnten sich junge Maurer in einem zweiwöchigen Kurs weiterbilden und neue Bautechniken erlernen. "Damit wollen wir das Baugewerbe insgesamt attraktiver machen und das Image in der Öffentlichkeit verbessern", sagte Schmid. "Denn der Bauberuf ist nicht nur schmutzig, sondern bietet vielfältige Möglichkeiten und lebt von einer hohen Qualität." Das Projekt soll auch im kommenden Jahr wieder angeboten werden.

© SZ vom 27.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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