Arbeiterwohnheim:Desinteresse der Gemeinde

"Gröbenzeller ärgern sich über Arbeiterwohnheim" (20. November)

Bevor den Eigentümern und Bewohnern in dem Bebauungsplangebiet 11 "Freyastraße" eine neue Gebietskategorie (Allgemeines Wohngebiet statt Reines Wohngebiet) übergestülpt wird, sollte zunächst einmal nachprüfbar offengelegt werden, welcher Art die angeblich 58 Gewerbeanmeldungen in dem Gebiet sind, die den Gebietscharakter angeblich schon verändert haben. Das geht auch anonymisiert und damit im Einklang mit dem Datenschutz. Dann würde man sehen, wie viele freiberufliche und ähnlich unproblematische gewerbliche Tätigkeiten darunter sind. Solche Tätigkeiten sind nach § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) auch in Wohngebieten ohne weiteres zulässig und können daher den Gebietscharakter nicht bereits faktisch verändert haben. Dass die Betroffenen misstrauisch sind, ob richtig gezählt wird, kann man ihnen in Anbetracht der Tatsache nicht verdenken, dass sich die Gemeinde und ihre Vertreter für die Nachbarkonflikte, die durch die Umnutzung des Anwesens Hubertusstraße 16 in ein lukratives Arbeiterwohnheim entstanden sind, bisher weder rechtlich noch politisch interessiert haben.

Johann Böhmer, Gröbenzell

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