Arbeiten in Fürstenfeldbruck:Verständnis für Kontrolle

3G am Arbeitsplatz

Sicherheit als oberstes Gebot: Jennifer Rosenheimer, Geschäftsführerin im Mammendorfer Institut für Physik und Medizin, kontrolliert jeden Morgen am Eingang ihre Belegschaft, ob sie geimpft, getestet oder genesen ist.

(Foto: Privat)

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz hat im Landkreis bisher offenbar nur zu wenigen Konflikten geführt. Die Überprüfung, ob die Belegschaft geimpft, genesen oder getestet ist, läuft weitgehend reibungslos

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

3G bei der Arbeit, das gilt in Bayern seit mehr als einer Woche. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf weiterhin seine Tätigkeit vor Ort ausüben; wer sich weigert, wird freigestellt. Im Landkreis haben die neuen Regeln offenbar bis jetzt zu keinen Verwerfungen oder Konflikten zwischen Chefs und Mitarbeitern geführt, wie eine Umfrage bei Arbeitgebern - vom Friseursalon über Cewe Color bis zum Landratsamt - ergeben hat. Die Verantwortlichen begrüßen die strengeren Auflagen, kritisieren aber fehlende Rechtssicherheit in vielen Details. Von der Politik erhoffen sie sich mehr Klarheit bei Details wie etwa der Auskunftspflicht .

Beispiel Impfnachweis: Nach bislang geltendem Recht muss kein Arbeitnehmer seinen Chef darüber aufklären, ob er gegen Covid-19 geimpft ist. In der Praxis indes scheint es unbürokratischer zuzugehen. "Wir haben eine sehr offene Kommunikation. Die, die geimpft sind, sind stolz darauf und sagen das auch", erklärt Jennifer Rosenberger. Sie führt die Geschäfte im Mammendorfer Institut für Physik und Medizin (MIPM) mit 70 Beschäftigten. Die zumindest noch bis zum gestrigen Donnerstag fehlende Rechtsgrundlage für diese Information ist ihr bewusst. "Das ist alles auf freiwilliger Basis", sie sei froh, dass ihr Team so kooperiere, auch bei den anderen Hygienemaßnahmen", betont sie.

Im Landratsamt wurden die rund 1000 Mitarbeiter - viele davon Teilzeitkräfte - am Mittwoch voriger Woche über die neuen Regelungen informiert, seit Donnerstag werden die Nachweise zu Impfung, Test oder Genesung von den jeweiligen Referatsleitern überprüft. "Bei uns lief das reibungslos", berichtet Behördensprecherin Ines Roellecke. Da die Prüfung im jeweiligen Ressort erfolgt, läuft nach ihrer Beobacht alles relativ unproblematisch und unkompliziert ab. Auch der Zeitaufwand ist überschaubar. Und die Information, ob nun jemand geimpft oder genesen ist, bleibt im kleinen Kreis. "Das weiß nur eine Person", betont Roellecke. Und erläutert, dass die Frage zur Auskunftspflicht "komplexer ist, als man meint". Für Kräfte in medizinischen Berufen beispielsweise gäbe es schon eine Art Verpflichtung, den Arbeitgeber zu informieren. Allgemein müsse jedoch niemand offenlegen, ob er gegen Covid 19 geimpft ist. Aktuell sei die Rechtslage wohl ähnlich wie die nach einer Schwangerschaft beim Bewerbungsgespräch: "Fragen wird man wohl dürfen, aber antworten muss man nicht."

Die ersten Erfahrungen im Landratsamt zeigten, dass es auch anders herum gut funktioniere, erklärt Roellecke. Denn nur die ohne Nachweis über Impfung oder Genesung müssen in Eigenverantwortung vor Arbeitsbeginn zwei Mal in der Woche einen negativen Test vorlegen.

"Wir kriegen ständig Anfragen, wie man sich jetzt verhalten muss", berichtet Kreishandwerksmeister Hans Höfelsauer. Er habe "schon den Eindruck, dass das jeder Betrieb ernst nimmt", von konkreten Problemen habe er hingegen noch nichts gehört, vereinzelt aber von Freistellungen, wenn sich Beschäftigte weigerten, einen Impfnachweis oder einen regelmäßigen Test vorzuweisen. Corona-Schnelltests bestellte die Handwerkerschaft laut Höfelsauer bereits vor Monaten in großen Mengen zu einem günstigen Preis. Diese Tests sind im Friseursalon "Bettinakothek" in Olching laut Bettina Zellhuber "in Hülle und Fülle vorhanden"; die Chefin hätte sie ihrer vierköpfigen Belegschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt. Da sie seit Mitte November jedoch ohnehin wieder kostenlos für alle sind, hat sich die Frage, wer die Kosten trägt, inzwischen generell überholt.

Und auch bei der Maskenpflicht war man in der Bettinakothek schneller als die Politik. Dort hatte das Team bereits in der 45. Kalenderwoche einstimmig entschieden, für die Kunden die Maskenpflicht beizubehalten. Die entsprechende Änderung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kam dann erst mehrere Tage danach.

Ähnliche Erfahrungen macht man auch bei Cewe Color. "Wir sind bisher mit unserer offenen Kommunikation vieler Mitarbeitenden über ihren Impfstatus auch schon recht gut gefahren", berichtet eine Sprecherin des Unternehmens mit knapp 4000 Beschäftigten, davon 220 in Germering. Aufgrund dieser Angaben lasse sich eine Impfquote in der Belegschaft von etwa 80 Prozent ableiten. Generell habe "die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und ihrer Familienangehörigen höchste Priorität", weshalb seit Pandemiebeginn Gebäude- und Schichttrennungen sowie viele weitere Maßnahmen eingeführt wurden und man auch die jetzige Verschärfung begrüße. "Insgesamt sind wir jedoch überrascht, dass viele Details, insbesondere zum Fragerecht des Arbeitgebers über den Impfstatus, sowie das Recht einer entsprechenden Dokumentation aus unserer Sicht nicht klar genug geregelt sind", kritisiert Sprecherin Eva Marhenke. Denn nach aktueller Rechtslage kontrolliert Cewe Color derzeit alle Mitarbeitenden jeden Tag, dürfte der Arbeitgeber den Impfnachweis dokumentieren, fiele diese für zeitaufwändige Zusatzaufgabe weg, zumindest für alle Geimpften.

Das würde die Abläufe in den Betrieben erheblich erleichtern.

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