Apell an Haustierbesitzer:Hund reißt trächtiges Reh

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Die Polizei appelliert an Hundebesitzer, ihre Tiere im Wald nicht frei laufen zu lassen (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Polizei ermahnt Haustierbesitzer zu Leinenpflicht

Ein frei laufender Hund hat am vergangenen Sonntag am Germeringer Stadtrand ein trächtiges Reh gerissen. Das schwer verletzte Tier musste getötet werden. Für die Germeringer Polizei ist dieser "unschöne, hässliche" Vorfall Anlass für einen deutlichen Appell an die Hundebesitzer: Gerade in der Frühlingszeit sei es "absolut unverantwortlich", Hunde im Wald unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen, zumal das Wild aufgrund der in Coronazeiten vielfältigen und wesentlich stärker ausgeprägten Freizeitaktivitäten der Bevölkerung immer schwerer Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten finde.

Gegen 13.30 Uhr war ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern auf einem Waldweg in der Nähe des Starnberger Weges von Schreien aufgeschreckt worden. Die Spaziergänger mussten dann mit ansehen, wie ein Mischlingshund ein Reh im Wald hetzte und mehrfach biss, was einem "Blutrausch" gleich gekommen sei, wie ein Polizeisprecher betonte. Die Eltern und Kinder hätten nach Leibeskräften geschrien, um den Hund zu vertreiben. Er ließ schließlich von seinem Opfer ab, kam auf die Familie zu und rannte dann in Richtung Parkplatz gegenüber dem Wertstoffhof. Die inzwischen eingetroffenen Streifenbeamten fanden das Reh, konnten ihm aber nur noch den Gnadenschuss geben. Eine zweite Streife erwartete die Hundebesitzer am Parkplatz. Das Ehepaar aus Germering kam mit zwei nicht angeleinten großen Mischlingshunden zurück. Beide wurden als Betroffene über die Ordnungswidrigkeit nach dem bayerischen Jagdgesetz belehrt, wonach es verboten ist, Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen. Die beiden Eheleute gaben an, gar keine Leinen dabei zu haben. Beide hätten sich betroffen gezeigt vom Verhalten ihres wildernden Hundes, so die Polizei. Der zuständige Jagdpächter wurde zwischenzeitlich verständigt und stellte kurze Zeit später fest, dass das Reh tragend mit zwei Kitzen gewesen war.

Für uneinsichtige Hundebesitzer hat der stellvertretende Inspektionsleiter noch eine Warnung parat: Ein wildernder Hund könne von der Polizei auch jederzeit an Ort und Stelle seiner Tat erschossen werden, "ohne lang zu fackeln", betont Andreas Ruch.

© SZ vom 04.05.2021 / ch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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