Amtsgericht:Vergessene Sparkonten

Vom Vorwurf der Täuschung des Gerichtsvollziehers freigesprochen

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Zwei Konten soll er dem Gerichtsvollzieher verschwiegen haben. Deshalb steht der 64-Jährige an diesem Dienstag wegen falscher Versicherung an Eides statt vor einem Richter des Amtsgerichts in Fürstenfeldbruck. Ihm droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Es ist nicht die erste Verhandlung für den Mann, der 1989 Konsul von Panama wurde und inzwischen wieder in Fürstenfeldbruck lebt. Doch in diesem Fall ist der Brucker weitgehend unschuldig. Das sehen auch Richter und Staatsanwältin so; das Verfahren endet mit einer Einstellung ohne Auflagen.

"Ich wollte es nicht verheimlichen", versichert der Angeklagte. Er habe das eine Konto anlässlich des Todes seines Vaters eröffnet, um das Begräbnis darüber zu bezahlen. Danach habe er es nahezu vergessen. Und sein Verteidiger weist darauf hin, dass erstens auf diesem einen Konto zum Zeitpunkt der eidesstattlichen Versicherung im November 2016 ein Betrag von gerade einmal 6,54 Euro übrig war. Und dass sein Mandant zweitens dieses Konto sehr wohl erwähnt habe - nur leider an der falschen Stelle des Formulars. "Es ist richtig, dass er das Konto an der falschen Stelle angegeben hat", stellt der Jurist klar.

Das zweite Konto von der Sparkasse Nürnberg ist dem Fürstenfeldbrucker hingegen nach eigener Aussage überhaupt nicht bekannt. Er verweist auf den Kontostand nahe Null und darauf, dass es einst ein Guthaben von knapp 2000 Euro aufgewiesen hatte. "Das Konto ist innerhalb von 14 Jahren durch die Gebühren komplett aufgebraucht worden", andere Kontobewegung habe es nicht gegeben. "Ich habe 14 Jahre nicht über dieses Konto verfügt", unterstreicht der Angeklagte. "Die ganzen Kontoauszüge, da ist keine Veränderung drauf." Und fügt an, dass er in diesem Zeitraum auch drei Jahre von staatlicher Unterstützung leben musste. Da hätte er sicher auf dieses Konto zugegriffen, wenn er davon gewusst hätte.

Sein Verteidiger nennt das "ein starkes Indiz, dass ihm das Konto nicht bekannt war". Denn weshalb sollte der 64-Jährige das Konto sonst jahrelang nicht nutzen, aber kontinuierlich die Bankgebühren dafür zahlen? Zumal, da er zeitweise kaum eigenes Geld zur Verfügung hatte? Der Anwalt mutmaßt, dass das Konto nicht von seinem Mandanten eröffnet worden ist, sondern von offizieller Seite, um davon die Gläubiger des 64-Jährigen zu bezahlen. Um die Größenordnungen zurechtzurücken, verweist er auf dessen schillernde Vergangenheit: "Er hatte mal Millionen auf seinem Konto, auch im Rahmen seiner strafrechtlich relevanten Tätigkeit." Damit spielt er darauf an, dass der Angeklagte einst in der High Society unterwegs war, aber schließlich als Millionenbetrüger im Gefängnis landete. Seit neun Jahren ist er wieder frei und laut einem von ihm verfassten Buch ein anderer Mensch.

Richter Martin Ramsauer befindet das Vergehen des Bruckers als zu gering für eine Strafe. Mit Einverständnis der Staatsanwältin und des Verteidigers stellt er das Verfahren ein.

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