FürstenfeldbruckGeldstrafe für die Verbreitung eines Kinderpornos

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Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck gesteht der Verteidiger des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung sämtliche Vorwürfe.
Vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck gesteht der Verteidiger des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung sämtliche Vorwürfe.
Jana Islinger

1800 Euro muss ein 36-Jähriger wegen Besitz und Weiterleiten eines Films zahlen. Wäre er später erwischt worden, hätte er wohl ins Gefängnis gemusst.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

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1800 Euro Geldstrafe muss ein 36 Jahre alter Familienvater aus Germering zahlen, weil er einen Film mit kinderpornografischen Inhalten besessen und weitergeleitet hat. Der Unternehmer mit einer Tochter im Kleinkindalter hatte den Vorwurf zunächst bestritten und behauptet, Gäste hätten sich Zugriff zu seinem Computer verschafft und die Datei verschickt. Als dem 36-Jähriger klar wurde, dass ihm auch noch weit höhere Strafen drohen könnten, legte er rasch ein Geständnis ab und akzeptierte den Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 20 Euro.

Im August 2020 war Onlinefahndern der Kriminalpolizei der Facebook-Account des Angeklagten aufgefallen, weil darüber ein 33 Sekunden dauernder Film an einen anderen User verschickt worden war. Wie die Staatsanwältin in der Verhandlung ausführt, zeige die Datei eindeutig kinderpornografische Inhalte. Der Versand an einen anderen User hatte den Strafbefehl zur Folge, dem der Germeringer widersprochen hatte.

"Er bestreitet die Tat, er hat es nicht weitergeleitet", erklärt der Verteidiger denn auch zu Beginn der Verhandlung. Und weiter, dass sein Mandant am fraglichen Tag nicht zu Hause gewesen sei. Aber die Familie habe damals Gäste gehabt, welche auch Zugriff auf den Computer sowie das Passwort für den Facebook-Account des Angeklagten gehabt hätten. "Seine Frau kann das alles aufklären", behauptet der Rechtsanwalt. Diese müsse als Entlastungszeugin vernommen werden, fordert er.

Der Richter sagt, der Angeklagte komme mit dem Strafbefehl günstig davon

Die Aussagen von Ehepartnern seien meist wenig belastbar, gibt der Vorsitzende Richter zu bedenken. Um dann ein deutlich gewichtigere Aspekt in die Verhandlung einzubringen. Nämlich, dass der Germeringer mit der geforderten Geldstrafe angesichts der gefilmten Verbrechen sehr günstig davon komme. "Was da in dem Video gezeigt wird, ist meiner Meinung nach kein Strafbefehl, sondern eine Anklage. Der Strafbefehl ist äußerst milde", sagt der Richter. "Der Strafbefehl ist echt anständig", stimmt der Verteidiger zu. Strafbefehle können prinzipiell bei allen Vergehen von der Staatsanwaltschaft erlassen werden und, sofern kein Einspruch eingelegt wird, ein Gerichtsverfahren ersetzen. Schwerere Straftaten, juristisch: Verbrechen, können damit nicht geahndet werden.

Beim Paragrafen 184 b Strafgesetzbuch "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografische Inhalte" kommt hinzu außerdem noch, dass er in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft wurde. Wäre der Angeklagte ein Jahr später erwischt worden, hätte er mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren rechnen müssen. All das gibt der Richter zu bedenken, bevor der Rechtsanwalt mit dem Germeringer zu einer kurzen Beratung den Saal verlässt. Als sie nach wenigen Minuten wiederkommen, zieht der Verteidiger den Einspruch zurück. Somit ist der Strafbefehl rechtskräftig, die Tat gilt als gestanden; ein Eintrag ins Führungszeugnis bleibt dem Germeringer jedoch erspart.

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