Weil das Landeskriminalamt auf seinen Qtox-Account aufmerksam geworden war, hat die Polizei im Jahr 2022 die Wohnung eines 60-Jährigen durchsucht und ist auf eine große Sammlung kinderpornografischer Inhalte gestoßen. Auf den 339 Fotos und neun Videos, die auf dem Computersystem des Olchingers gefunden wurden, sind entkleidete Kinder und Jugendliche zu sehen, die entweder ihren Körper zur Schau stellen, oder beim sexuellen Missbrauch abgelichtet wurden. Ebenso wurden nachweislich 49 dieser Dateien vom Angeklagten an Dritte verbreitet. Zu Beginn des Prozesse verteidigte sich der 60-Jährige damit, nur aus Langeweile gehandelt zu haben. Das Ausmaß seiner Taten sei ihm nicht bewusst gewesen. Im Laufe des Prozesses konnte ihm jedoch nachgewiesen werden, dass er aktiv seine Nutzernamen änderte, um seine Taten zu verschleiern. Diese Tatsache überzeugte Richter Ramsauer davon, dass der Angeklagte sich seines Handelns bewusst war. Er verurteilte den 60-Jährigen wegen Drittbesitzbeschaffung in sechs Fällen und Besitzes kinderpornografischer Dateien zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 8000 Euro.
Die Haltung des angeklagten Systemadministrators veränderte während des Prozesses. Gab er noch zu Beginn an, nur aus Langeweile gehandelt und die Inhalte lediglich versendet zu haben, um Konversationen aufrecht zu halten, gestand er gegen Ende alle Taten. Direkt nach Verlesung der Anklage, welche die Verbreitung sowie den Besitz kinderpornografischer Dateien beinhaltet, sprach der Staatsanwalt den Angeklagten auf die Änderung seiner Nutzernamen an. „Sie haben ihre Namen immer so geändert, sodass man im Nachhinein denkt, dass der andere Chatpartner die Dateien verschickt hat“, so der Staatsanwalt.Das verneinte der Angeklagte. Schnell entwickelte sich zwischen den beiden ein hitziges Gespräch aus Anschuldigung und Abstreiten. Dass der Angeklagte tatsächlich seinen Nutzernamen dem seines Gesprächspartners anpasste, bevor er illegale Dateien versendete, konnte durch die Zeugenaussage des ermittelnden Polizeibeamten nachgewiesen werden. Ihm waren bei der Durchsicht der Chats, die über die Plattform Qtox liefen, Unregelmäßigkeiten in der Formatierung aufgefallen. „Er war sich eben sehr wohl bewusst, dass das, was er macht, nicht in Ordnung ist. Deswegen wollte er es so darstellen, als hätte er nie was verschickt“, so der Staatsanwalt.
Außerdem verlas der Polizeibeamte Nachrichtenausschnitte aus Chats, die der 60-Jährige ebenfalls über Qtox führte. In diesen beschrieb er sexuelle Missbräuche, die er angeblich begangen habe. Im Gerichtssaal gab der Angeklagte an, die Geschichten seien seiner freien Fantasie entsprungen. Da die Polizei nach Überprüfung keine Anhaltspunkte auf Echtheit der Erzählungen fand, nahm das Gericht an, dass diese rein fiktiv sind. Jedoch belegen diese Nachrichten laut Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte sehr wohl Interesse an Kinderpornografie habe. Jegliche Faszination oder pädophile Neigungen verneint der Angeklagte. Deswegen habe er sich auch nicht in therapeutische Behandlung begeben. Er sei sich heute bewusst, dass sein Handeln ein Fehler war, so der 60-Jährige. „Das war meine schwarze Vergangenheit und ein Riesen-Mist.“
Nach den Schlussplädoyers, in denen der Strafverteidiger des Angeklagten mehrmals hervorhobt, dass sein Mandant bis dato nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und alle ihm zur Last gelegten Punkte gesteht, verkündete Richter Ramsauer das Urteil. Dabei habe auch eine Rolle gespielt, dass die Dateien, die der Olchinger verbreitet hat, in fünf von sechs Fällen sogenannte Posingbilder waren, auf denen keine Missbräuche abgebildet waren. Zudem befinde sich der 60-Jährige mit dem Umfang der Dateien eher im unteren Bereich, verglichen mit anderen, vom hiesigen Amtsgericht angeklagten, Straftätern, so der Richter. Nachweislich besaß der 60-Jährige 339 kinderpornografische Inhalte, von denen er 49 verbreitete. Das Strafmaß für diese Taten wurde auf eine zweijährige Bewährungsstrafe festgelegt, in denen sich der Olchinger einer Therapie unterziehen muss. Zudem sieht das Urteil eine Geldstrafe von 8000 Euro vor.
