Amtsgericht Fürstenfeldbruck:Rentner droht Ex-Freundin mit Sexfilm

Ein 67-jähriger soll seiner Exfreundin mit einem Sexvideo gedroht haben - weil er sie angeblich zu einem Gespräch treffen wollte. Das Gericht vermutet andere Beweggründe.

Ariane Lindenbach

Weil ein 67 Jahre alter Rentner aus Augsburg seine Exfreundin mit der Veröffentlichung eines Sexfilms erpresst hat, ist der Mann vom Amtsgericht in Fürstenfeldbruck zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro verurteilt worden. Dass es das angebliche Video möglicherweise überhaupt nicht gibt, spielte dabei für den Schuldspruch keine Rolle.

Amtsgericht Fürstenfeldbruck: Weil er seine Exfreundin mit einem Sexvideo erpressen wollte, hat das Amtsgericht einen 67-jährigen Rentner zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro verurteilt.

Weil er seine Exfreundin mit einem Sexvideo erpressen wollte, hat das Amtsgericht einen 67-jährigen Rentner zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro verurteilt.

(Foto: dpa)

"Ich habe niemanden erpresst", erklärte der Rentner vor Gericht. Mit seinen Briefen an seine Verflossene habe er nur erreichen wollen, dass man sich zu einem Gespräch treffe. Das erschien dem Gericht aber wenig glaubhaft, hatte der Augsburger doch im Frühjahr mehrere Briefe an die 69 Jahre alte Germeringerin geschrieben. Darin war von einem "Exklusiv-Video" die Rede, und dem Hinweis, dass sie sicher nicht wolle, dass ihr Mann von dem Film erfahre. Am eindeutigsten äußerte sich der Rentner in einem Brief, den er seiner früheren Freundin zum Geburtstag geschickt hatte: "Mein Wunsch an dich: die 20.000 Euro Sicherungshypothek zurücknehmen."

Wie die Empfängerin der Briefe erläuterte, die mit ihrem Mann zu der Verhandlung gekommen war, hatte sie während der bis 1990 dauernden, langjährigen Beziehung zu dem Angeklagten auch für dessen Schulden in Höhe von einer halben Million Euro unterschrieben. Nach ihrer Darstellung hatte sie als einzige die Raten bedient, bis sie mittels eines Verfahrens vor dem Landgericht Augsburg erreichte, dass der 67-Jährige zumindest einen Teil selbst bezahlen muss.

Bei dem Vergleich, der Anfang März geschlossen wurde, befand das Gericht, der Augsburger müsse 36.000 Euro an seine ehemalige Partnerin bezahlen. Als Versicherung hatte die Frau aus Germeringer auf das Grundstück eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Am 27. März bekam sie den ersten Erpresser-Brief des 67-jährigen Augsburgers.

Noch in der Verhandlung glaubte die 69-Jährige an die Existenz des Filmes. Die Briefe mit den darin enthaltenen Drohungen, den Film ihrem Mann und weiteren Bekannten zu zeigen, seien "eine Unverschämtheit nach all den Jahren", ärgerte sie sich. Der Angeklagte sprach sie direkt an. Er versicherte, dass es keinen solchen Film gebe und er nur versucht habe, auf diese Art wieder mit ihr ins Gespräch zu kommen.

Richter Martin Ramsauer bezweifelte, dass derartige Drohbriefe zu einem konstruktiven Gespräch führen könnten. Davon abgesehen glaubte er dem Augsburger ohnehin nicht. Ebenso erging es dem Staatsanwalt. "Der Angeklagte hat einen Erpresserbrief an die Zeugin geschrieben, um zu erreichen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich nicht vollzogen wird", resümierte er. Die Drohung mit einem vermeintlichen Sex-Film, egal ob existent oder nicht, nannte er "sehr verwerflich".

Er beantragte 70 Tagessätze zu je 15 Euro, während der Verteidiger in der Drohung mit einem "völlig untauglichen, nicht existenten Video" keine Straftat erkennen konnte und einen Freispruch beantragte. "Es ging eindeutig um die Zwangssicherungshypothek", war sich unterdessen auch der Vorsitzende sicher und folgte dem Antrag des Staatsanwaltes.

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