Amtsgericht Fürstenfeldbruck:Prozess im Schlachthof-Skandal

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Bilder wies dieses aus einem Video der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz haben den Fürstenfeldbrucker Schlachthof im Mai 2017 in die Schlagzeilen gebracht. Nun müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter vor dem Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. (Foto: Soko Tierschutz)

Zwei frühere Mitarbeiter haben Widerspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt, weshalb im September vor Gericht verhandelt wird. Ihnen wird vorgeworfen, Tieren erhebliche Schmerzen zugefügt zu haben

Von Peter Bierl, Fürstenfeldbruck

Die Vorwürfe wegen Tierquälerei gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des Brucker Schlachthofes werden am Mittwoch, 11. September, vor dem Brucker Amtsgericht verhandelt. Sie haben gegen Strafbefehle in Höhe von 2400 und 7500 Euro Einspruch eingelegt. Zur Verhandlung werden mehrere Zeugen und ein Sachverständiger eingeladen. Die Vorfälle waren durch Videoaufnahmen der Soko Tierschutz publik geworden.

Die Tierrechtler hatten insgeheim mehrere Kameras in dem Betrieb in der Hasenheide installiert und die Abläufe dort über mehrere Monate hinweg gefilmt. Anfang Mai 2017 stellte die Gruppe die Aufnahmen der Presse zur Verfügung gestellt. Nach einigen Tagen zog der Verwaltungsrat der GmbH & Co. KG die Konsequenzen und stellte den Betrieb ein, die Behörden entzogen die Zulassung. Die Soko Tierschutz erhob Anzeige gegen fünf Personen, darunter den Geschäftsführer und Kommunalpolitiker Max Keil. Das Verfahren gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft München II mangels Tatnachweis ein, ebenso gegen einen Tierarzt, dem vorgeworfen worden war, als Amtstierarzt bei den Verstößen zugegen gewesen zu sein.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Tierarzt nicht als Amtstierarzt bestellt war, sondern gegenüber dem privaten Betreiber des Schlachthofs lediglich vertraglich die Verpflichtung zur Überwachung der Hygienevorschriften übernommen hatte, teilte Amtsrichter Christoph Schütte am Dienstag mit. Dass der Tierarzt rechtlich verpflichtet gewesen wäre, für die Einhaltung des Tierschutzes einzustehen, habe nicht festgestellt werden können.

Aufgrund der Ermittlungen erließ das Amtsgericht im November 2018 Strafbefehle gegen drei Mitarbeiter. Einer akzeptierte den Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 70 Euro. Das Verfahren gegen ihn ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Ihm war vorgeworfen worden, einem Rind durch einen Elektrotreiber, durch Schläge mit einer Metallgittertüre und Verwendung einer - nicht für Rinder zugelassenen - Elektrobetäubungszange misshandelt zu haben, ebenso ein Schaf, dem der Mann gegen den Kopf trat.

Seine Kollegen legten hingegen Einspruch ein, weshalb es nun zum Prozess kommt. Den beiden wird zur Last gelegt, gemeinsam einem Rind erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben, als es vor seiner Schlachtung nicht in die sogenannte Betäubungsbox laufen wollte. Einer der Angeklagten soll darüber hinaus ein Schaf, dessen Kopf sich zwischen zwei Metallpfosten verkeilt hatte, und drei Schweine und zwei Rinder "durch vorsätzliches und unsachgemäßes Verhalten" gequält haben.

Auf den Videos der Soko Tierschutz war zu sehen, wie ein Metzger mit seinen Stiefeln über Schweine läuft, ein anderer tritt ein Schaf mit dem Stiefel, einem Rind wird der Schwanz umgeknickt. Außerdem ist angeblich zu sehen, wie Elektroschocker eingesetzt werden, die bei Tieren mit Biosiegel verboten sind, und Rinder mit Starkstromzangen angetrieben werden. Manche Schweine zucken noch, während sie am Haken ausbluten.

Das Brucker Veterinäramt hatte bereits in den Jahren davor immer wieder Mängel im Schlachthof beanstandet. Insgesamt lagen Mängellisten aus den Jahren 2007 bis 2017 vor, die das Landratsamt der SZ nach und nach zur Verfügung stellte. Sie umfassten die Ergebnisse von Kontrollen des amtlichen Tierarztes durch eine private Hygiene- und Prüf GmbH, die vom Landkreis beauftragt war, des Veterinäramtes, der Regierung von Oberbayern und des Bayerisches Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die Beanstandungen bezogen sich auf Probleme bei der Hygiene, unzureichende Betäubungen und bauliche Mängel. Allerdings betonte das Landratsamt, dass die Defizite nie so groß waren, dass die Zulassung des Betriebs in Frage stand.

© SZ vom 14.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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