Amtsgericht:Ein Jahr und vier Monate Haft

Vermögensverwalter veruntreut circa 35 000 Euro

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Und wieder muss er ins Gefängnis: Ein Jahr und vier Monate Haft wegen Untreue lautet das Urteil eines Amtsrichters gegen einen 62-jährigen ehemaligen Vermögensberater. Für den Vorsitzenden sowie die Staatsanwältin hat das Verfahren gezeigt, dass der Mann bei einer Nachlassverwaltung circa 35 000 Euro unterschlug. Die Anklage ging sogar von knapp 60 000 Euro aus. Besonders unverfroren: Der Mann legte die 35 000 Euro bei einer Firma an, bei der er Geschäftsführer war. Bis heute wartet die 69 Jahre alte Erbin aus Gilching auf dieses Geld. Gravierend wirkte sich bei der Strafzumessung aus, dass der Angeklagte in einschlägiger offener Bewährung gehandelt hatte. Deshalb muss er nun erneut ins Gefängnis.

2009 war die Cousine der Gilchingerin im Alter von 83 Jahren gestorben. 2010 war der Angeklagte von der Erbengemeinschaft als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden. Kaum war er engagiert, begann er innerhalb eines Jahres die drei Konten der Verstorbenen zu plündern. Er hob fast 60 000 Euro ab, fast die Summe, die die Gilchingerin hätte erben sollen. In diesem Vorgehen sah die Staatsanwaltschaft Untreue und erhob entsprechend Anklage.

Der Beschuldigte widersprach freilich in der Verhandlung, unterstützt von seinem Rechtsanwalt, vehement: 1428 Euro monatlich sei seine ganz normale Vergütung, hochgerechnet eben rund 20 000 Euro. Weitere 35 000 Euro habe er in einem "Investitionsvertrag" gewinnbringend für die Gilchingerin angelegt. Die Auszahlung erfolge Ende 2016. Die Seniorin habe nur die etwas komplizierten Vorgänge nicht ganz verstanden, versuchten beide den Richter zu überzeugen. Die Gilchingerin machte allerdings nicht den Eindruck, die gar nicht so komplizierte Geldanlage nicht verstanden zu haben. Sie bemängelte, dass der Angeklagte ihr nur ein Mal einen handschriftlichen Zettel als Abrechnung vorgelegt hatte. Dass er das Geld viel länger angelegt habe, als angekündigt. Und dass er selbst bei der Firma gearbeitet hatte, bei der er ihr Erbe angelegt hatte.

All das beanstandeten auch Staatsanwältin und Richter Martin Ramsauer. Dieser verlas einen Bericht des Mannes an die Erben, demzufolge die 35 000 Euro mit acht Prozent Zinsen für ein Jahr angelegt wurden. Gleich dahinter ist der Investitionsvertrag abgeheftet. Darin ist von maximal vier Prozent Zinsen und drei Jahren Laufzeit die Rede - ein Widerspruch. Dass der Vermögensverwalter außerdem den Vertrag für beide Seiten unterschrieben hat - einmal als Nachlassverwalter, das andere Mal als Geschäftsführer - werteten Richter und Anklägerin als eindeutigen Interessenskonflikt. Zu seinen Gunsten gestanden sie ihm die eigene Vergütung zu, so dass ein Schaden von 35 000 Euro bleibt.

Die Staatsanwältin warf dem viermal wegen ähnlicher Vermögensdelikte verurteilten Mann "völlige Verschleierung" vor. Sie beantragte ein Jahr und neun Monate Haft, der Verteidiger Freispruch, da das Geld ja nun ausbezahlt werde. Doch der Vorsitzende äußerte "erhebliche Zweifel, ob das Geld überhaupt angelegt wurde. Wenn Ja, dann im Interesse des Angeklagten", ist er überzeugt. Er mutmaßte, die Firma gehörte dem Brucker und sprach ihn schuldig.

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