Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) hält den Erhalt der Amperbrücke für sinnvoll und widerspricht damit der CSU-Fraktion. Auf der Bürgerversammlung am Donnerstag in Fürstenfeld erläuterte er die aktuellen Planungen der Stadt. Diese setzt weiterhin auf der Sanierung des maroden, denkmalgeschützten Bauwerks. Den Weg ebnen würde die Verlegung der Bundesstraße 2 aus dem Stadtzentrum heraus – über die Oskar-von-Miller-, Fürstenfelder sowie die Äußere Schöngeisinger Straße bis zur Bundesstraße 471. In der Folge könnte die zurzeit über Haupt- und Augsburger Straße Richtung Norden verlaufende Bundesstraße herabgestuft werden, wodurch die Stadt Planungshoheit gewinnen würde. Es wäre die Voraussetzung, um die überfällige Sanierung des 1909 errichteten Stahlbetonbauwerks durchzusetzen – allerdings ebenso wie Reparaturen an der Fahrbahn auf eigene Kosten. Das Straßenbauamt favorisiert bislang – mit Rückendeckung der Fraktionen der CSU und der Freien Wähler – einen Neubau. Der müsste allerdings wohl zwingend auf 40-Tonner ausgelegt werden.
CSU und Freie Wähler hatten jüngst für diese Variante geworben und ihre Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass sich auch ein Neubau, der zudem mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer bieten soll, für den Schwerverkehr sperren ließe. Mit Blick auf die scharfe Doppel-Kurve am Rathaus lasse sich die Fortführung der Tonnagebeschränkung rechtfertigen, um damit den Schwerverkehr weiterhin über die Umfahrung der Oskar-von-Miller-Straße zu führen. Dem widerspricht Götz: Eine Gewichtsbeschränkung lasse sich mit der engen Kurve nicht begründen, sondern bestenfalls eine Längenbeschränkung zum Beispiel auf zwölf Meter. Weniger wäre kontraproduktiv, weil sonst auch die Busse nicht mehr durchfahren dürften. Lauten und schweren Lastwagen, die deutlich kürzer sind als Sattelschlepper – wie Betonmischer oder Vierachskipper – könnte somit die Durchfahrt nicht verwehrt werden.

Aktuell wird die Tonnagebeschränkung für die Brücke geändert. Galt bislang, dass Fahrzeuge sie nur überqueren dürfen, wenn ihr tatsächliches Gewicht, jeweils separat gerechnet für Zugmaschine und Anhänger, nicht mehr als 16 Tonnen beträgt, so gilt künftig (geregelt durch das Schild mit rot umrandetem Piktogramm eines Lastwagens nebst Zusatzschild), dass nur noch Lastwagen passieren dürfen, deren zulässiges Gesamtgewicht unter Einbeziehung von Anhängern oder Aufliegern insgesamt maximal 16 Tonnen beträgt. Dadurch wird die Zahl der Fahrzeuge weiter beschränkt – vor allem aber lassen sich die Auflagen viel leichter kontrollieren. Denn dafür reicht ein Blick in die Fahrzeugpapiere – während Lastwagen bislang bei Kontrollen streng genommen gewogen werden müssen, um Fehlverhalten nachzuweisen.
Götz räumte ein, dass es durch die Heraushaltung des Schwerverkehrs aus dem Stadtzentrum zu Interessenkonflikten kommt. So hatte sich auf der Bürgerversammlung eine Anwohnerin kritisch zu Wort gemeldet, die über die zunehmende Verkehrsbelastung klagte. Ihr Vorschlag, zumindest im Abschnitt zwischen Bahnhof und Kloster auch am nördlichen Fahrbahnrand einen Radweg anzulegen, lässt sich nach Einschätzung des Oberbürgermeisters kaum realisieren. Denn diesem zusätzlichen Radweg müssten alle dortigen Parkplätze weichen. An den Reaktionen vieler Besucher ließ sich ablesen, dass die Bereitschaft dafür nicht groß sein dürfte.

