Amperbrücke:Brucker Wahrzeichen bleibt gefährdet

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Ein Anblick der Amperbrücke, der der Vergangenheit angehört. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Auch nach der Aufnahme der Amperbrücke in die Denkmalschutzliste hält das Staatliche Bauamt an dem Plan fest, den maroden Übergang durch einen Neubau zu ersetzen. Eine historisierende Nachbildung soll es nicht geben

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Nun bekommen die Fürstenfeldbrucker die Quittung dafür, dass es in der Kreisstadt vor einigen Jahren bei einem Bürgerentscheid keine Mehrheit für eine Ostumfahrung des Marktplatzes über den Deichensteg gab. Das staatliche Bauamt hält an dem Vorhaben fest, die 110 Jahre alte, seit dem Sommer 2014 denkmalgeschützte Amperbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Dies haben Vertreter vom Staatlichen Bauamt Freising am Dienstag beim Jahresgespräch im Landratsamt zu den anstehenden Straßenprojekten im Landkreis bekräftigt. Laut Peter Weywadel, dem Fachbereichsleiter Straßenbau, stellt der Denkmalschutz noch lange kein absolutes Neubauverbot dar. Im Abwägungsprozess des Für und Wider zum Erhalt des Brucker Wahrzeichen sei er nur einer von vielen Belangen.

Weywadl geht deshalb davon aus, dass mit dem Abriss und dem Neubau in vier Jahren begonnen werden kann. Er hofft aber noch darauf, eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt zu finden. Das dürfte jedoch schwierig werden. Schließlich hatte Oberbürgermeister Klaus Pleil (BBV) die Brücke ja deshalb in die Denkmalschutzliste aufnehmen lassen, um den Neubau zu verhindern. Das geschah kurz nachdem die Neubaupläne der Straßenbauer bekannt geworden waren. Da in den vergangenen Jahrzehnten alle Bemühungen scheiterten, das Verkehrsproblem im Stadtzentrum mit dem Bau einer Umgehungsstraße zu lösen, ist das Verhältnis zwischen dem staatlichen Bauamts und dem Brucker Rathaus nicht das Beste.

Auch dem Versuch von Kommunalpolitikern, die B 2 auf die Autobahnen A 8 und A 99 zu verlegen und so den Durchgangsverkehr weiträumig um die Kreisstadt herumzuführen, wurden am Dienstag keine Erfolgschancen eingeräumt. Die Trasse bleibe auf jeden Fall eine Staatsstraße, die Stadt könnte aber nur dann über die Straße verfügen, wenn sie zu einer Ortsstraße herabgestuft würde. Dies gilt als aussichtslos. "Die Klassifizierung einer Straße ist keine Ermessensentscheidung", sagte Weywadel . Für Ortsstraßen kann eine Kommune Tonnagebeschränkungen festlegen. Im Gegensatz hierzu muss eine Bundesstraße, die B 2 verläuft über die Amperbrücke, keine Einschränkungen gelten. Die zurzeit dort geltende Verbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 16 Tonnen ist dem maroden Zustand der Stahlbewehrung der Betonkonstruktion geschuldet, soll also kein Dauerzustand bleiben. Der Flussübergang gilt als ältestes Stahlbetonbauwerk. Damit ist laut Weywadel auch der Denkmalschutz begründet. Die Ästhetik sei nicht ausschlaggebend gewesen. Wie Weywadel sagte, sei der Übergang für ihn nur ein "Betonhaufen".

Bei der Gewichtung der beiden Alternativen Sanierung oder Neubau sehen die Straßenbauer die Vorteile eindeutig auf der Seite eines Neubaus. Das Straßenbauamt werde abwägen, letztlich entscheiden wird jedoch die Regierung von Oberbayern, da ein Planfeststellungsverfahren als erforderlich gilt. Für ein solches Verfahren ist die Regierung zuständig, deren Entscheidungen bei Verwaltungsgerichten angefochten werden können.

Eines schlossen die Vertreter des Staatlichen Bauamts kategorisch aus: Eine Replik des das Stadtbild an zentraler Stellen prägenden Bauwerks wird es nicht geben. Wie es hieß, sind unter Wahrung des Ensemblecharakters nur neue zeitgemäße Lösungen möglich. Die Stadtführung wurde mit Nachdruck dazu aufgefordert, ihre Vorstellungen zur Gestaltung der neuen Brücke einzubringen. Eine Sanierung gilt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als nicht mehr möglich.

Aus Sicht des Straßenbauamts gilt der Zustand der Brücke als bedenklich. Wird ein Neubau nicht zügig angegangen, sind weitere Tonnagebeschränkungen auf zwölf oder siebeneinhalb Tonnen oder eine völlig Sperrung des Amper-Übergangs nicht mehr auszuschließen. Da die Eisenteile massive Risse haben und tragende Teile angegriffen sind, gelten kurzfristige Sanierungsmaßnahmen als "zwingend erforderlich". "Wir sind hier an der Grenze", beteuerte Weywadel. Der Zustand von Brücken wird nach einer Skala bewertet, die von eins bis vier reicht. 2011 war der Zustand des Amper-Übergangs mit 2,9 bewertet worden, 2014 hatte sich dieser erheblich verschlechtert und wurde mit 3,5 angegeben. Bei einem Wert von 4,0 muss die Brücke für den Verkehr gesperrt werden.

© SZ vom 15.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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