Süddeutsche Zeitung

Althegnenberg:Knifflige Standortfrage für Feuerwehrhaus

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Eine Mehrheit des Gemeinderats in Althegnenberg befürwortet einen Bürgerentscheid. Am Sonntag, 26. April, sind 1600 Wahlberechtigte aufgerufen, über ein gemeinsames Gerätehaus mit Hörbach abzustimmen

Von Manfred Amann, Althegnenberg

Kurz bevor sich nach den Kommunalwahlen am 15. März der neue Gemeinderat konstituieren wird, findet in Althegnenberg ein Bürgerentscheid statt, dessen Ausgang die Arbeit des Gremiums in den nächsten Jahren wesentlich bestimmen wird. Am Sonntag, 26. April, sind die knapp 1600 wahlberechtigten Bürger aufgerufen, darüber abzustimmen, ob die Gemeinde für die Feuerwehren von Hörbach und Althegnenberg ein gemeinsames Gerätehaus mit Schulungsräumen errichten soll. Nach langer, teilweise emotionaler Beratung stimmten in einer Sondersitzung neun Ratsmitglieder für die Zulassung des Bürgerentscheids, dagegen waren der scheidende Bürgermeister Paul Dosch (Wählergruppe Bürgerinitiative), Alexander Rasch und Peter Neubauer (beide Dorfgemeinschaft Hörbach).

Dosch zufolge wurde das Bürgerbegehren mit 509 Unterschriften unterstützt, davon waren 503 anzuerkennen. Zudem sei die Frage "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Althegnenberg ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus mit Standort im Ortsteil Althegnenberg für die Feuerwehren aus Althegnenberg und Hörbach erstellt?" eindeutig mit ja oder nein zu beantworten. "Die formellen Voraussetzungen sind damit erfüllt", erklärte Dosch. Die Prüfung in der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf habe jedoch Bedenken hervorgebracht, wonach die beiden Feuerwehren von einem gemeinsamen Standort aus, der zwischen den Ortschaften liegen müsste, möglicherweise die Hilfsfrist nicht mehr einhalten könnten. Spätestens zehn Minuten nach Alarmierung müssen sie am Einsatzort zu sein. Da die zehnminütige Frist aber keine rechtliche Forderung sei, sondern eine Richtlinie, könne man eine Überschreitung nicht als Begründung für eine Ablehnung eines Bürgerentscheids hernehmen, so Dosch.

Diese Sorge basierte auf einer Ausarbeitung der Kreisbrandinspektion, die Kreisbrandrat Hubert Stefan vorstellte. Anhand von Einsatzdaten vergangener Jahre wurden die jeweiligen Ausrückzeiten errechnet - mit dem Ergebnis, dass die Hilfsfrist von den jetzigen Standorten aus durch beide Wehren gut eingehalten werden könne. Daher sei es ratsam, die beiden Standorte wie geplant auch zu erhalten. Dies will auch eine knappe Mehrheit der Gemeinderäte. Mit sieben gegen sechs Stimmen hatten die Ratsmitglieder unlängst beschlossen, in Hörbach ein neues Feuerwehrhaus zu errichten und damit das Bürgerbegehren ausgelöst. Später sollte dann auch das Feuerwehrhaus in Althegnenberg ausgebaut und ertüchtigt werden. Von einem gemeinsamen Gerätehaus, angenommen von der Hörbacher Straße 35 aus, würden sich die Zeiten nach Meinung der Kreisbrandinspektion jedoch deutlich verschlechtern. Die Althegnenberger Wehr könnte die Hilfsfrist dann gerade noch einhalten, die Hörbacher indes bräuchte demnach drei Minuten länger.

Ludwig Neuner kritisierte die Hochrechnung als fehlerhaft und nicht verwertbar. Der SPD-Gemeinderat hatte die Berechnung geprüft, zweifelte daran, dass alle relevanten Einsätze berücksichtigt worden seien, und monierte, dass der Berechnung falsche Fahrzeiten zugrunde lägen, was Hubert Stefan zurückwies. Ludwig Schmid (BI) konfrontierte den Kreisbrandrat zudem mit der Vermutung, dass etwa in Mammendorf, Maisach oder Fürstenfeldbruck die zehnminütige Hilfsfrist nicht eingehalten werde, und wollte wissen, wieso man in Althegnenberg so großen Wert darauf lege. Man sei um eine Stellungnahme gebeten worden, "und wir haben diese erstellt, mehr nicht", antwortete Stefan und wehrte sich gegen "unterschwellige Beschuldigungen", die Berechnung "manipuliert" zu haben. Bürgermeister Dosch machte deutlich, dass die Gemeinde für den abwehrenden Feuerschutz verantwortlich sei und die Überschreitung der Hilfsfrist bei Klagen womöglich rechtfertigen müsse. "Wenn man dies bei der Planung vermeiden kann, muss man dies auch tun", so der Rathauschef.

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SZ vom 26.02.2020
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