Alling:Unwirksamer Plan

Killer-Hof-Alling

Sieg im Rechtsstreit: Der Killerhof in Alling setzt sich vor dem Verwaltungsgerichtshof durch.

(Foto: Günther Reger)

Verwaltungsgerichtshof hält Alling zahlreiche Fehler vor

Von Manfred Amann, Alling

Der von der Gemeinde Alling beschlossene Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" ist endgültig unwirksam. Bereits am 1. April hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Plan nach mündlicher Verhandlung außer Vollzug gesetzt. In der Urteilsbegründung, die der erste Senat nun zugestellt hat, werden formale und materielle Mängel sowie Abwägungsfehler im Bebauungsplanverfahren festgestellt. Weil es versäumt worden ist, textliche Festsetzungen zu erklären, und keine Hinweise gegeben werden, wo die beigezogenen Regeln erklärt werden, leide der Plan zudem an einem "Bekanntmachungsmangel", heißt es in der Begründung. Den Betroffenen habe die Möglichkeit gefehlt, sich Klarheit über die Auswirkungen zu verschaffen.

Für den Landwirt Christian Killer, der den Bebauungsplan angefochten hatte, weil durch die Festsetzungen sein landwirtschaftlicher Betrieb am Steinlacher Weg auf ein Sondergebiet eingeschnürt werde und daher kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten blieben, und nun Recht bekommen hat, dürften aber folgende Feststellungen im Urteil bedeutsamer sein. Die Richter erkennen das Verfahren nicht an, durch die Festlegung eines Geruchskontingentes den Spielraum für die Entwicklung des Hofes festzulegen, weil dafür die Rechtsgrundlage fehle. Da man Geruchskontingente nicht messen könne, seien diese auch nicht für eine Festlegung von Emissionsgrenzen geeignet. Nach Ansicht des Senats kann eine solche Begrenzung nur abhängig von konkret benannten Tierzahlen mit entsprechenden Abständen in Metern vorgenommen werden. Überdies sei nicht berücksichtigt worden, dass nicht nur in Ställen, sondern auch im Freiland und in offenen Unterständen Tiere gehalten werden können.

Rechtsanwalt Ewald Zachmann, der den Landwirt vertritt, geht davon aus, dass die Forderung, tierbezogene Emissionsradien festzulegen, auch Auswirkungen auf den Bebauungsplan "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße" hat, der vom VGH mittlerweile ebenfalls aufgehoben wurde und nun in verkleinerter Form weiterverfolgt wird. Im Zuge des Verfahrens für eine Neufassung des Bebauungsplanes für das Allinger Moos werde das zu prüfen sein, auch wenn darauf schon gebaut worden sei, so Zachmann.

Als "abwägungsfehlerhaft" verurteilen die Richter den generellen Ausschluss von Biogasanlagen. Obwohl schon das Landratsamt im Verfahren darauf hingewiesen habe, seien für das Verbot keine städtebaulichen Gründe genannt worden. Dass das Verbot primär die Vermeidung von Verkehrsbelastungen zum Ziel gehabt habe, wie in der Verhandlung erklärt worden sei, sei ohne eine nähere Untersuchung der möglichen Immissionsbelastung nicht tragbar. Ferner sei es nicht möglich, Landwirten Vorschriften zur Landnutzung zu machen, ohne dafür Ausgleichsregelungen zu treffen. Die Gemeinde hätte sich Klarheit darüber verschaffen müssen, dass und in welchem Umfang Landwirte Ansprüche ableiten können, wenn sie Ackerland in Grünland umwandeln und eine Vernässung in Kauf nehmen sollen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: