Alling:Staatsanwalt ermittelt

Der Kampf einer Landwirtsfamilie gegen ein angrenzendes Baugebiet spitzt sich weiter zu. Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob der Gemeinderat ein unzulässiges Kopplungsgeschäft abgesegnet hat

Von Manfred Amann, Alling

Das seit Jahren andauernde Ankämpfen der Familie Killer gegen das Neubaugebiet "Westlich der Gilchinger Straße" in Alling spitzt sich weiter zu. Nachdem Killers Anwalt Ewald Zachmann ein unzulässiges Koppelungsgeschäft zwischen der Gemeinde und dem Grundstückbesitzer vermutete und deswegen Anzeige erstattete, ermittelt mittlerweile der Generalstaatsanwalt München "wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern". Ein Pressesprecher hat der SZ die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt, will aber zugleich "zu einem laufenden Verfahren keine Aussage" machen.

Laut Pressesprecher Georg Freutsmiedl werden die Ermittlungen "gegen Unbekannt" geführt und dauern an. Allings Bürgermeister Frederik Röder (CSU) wollte sich zum Sachverhalt selbst nicht äußern. Der Gemeinde seien die Ermittlungen bekannt und man kooperiere mit den entsprechenden Ermittlungsbehörden. Die strafrechtlichen Ermittlungen würden gegen Unbekannt geführt, das bedeute, dass es keinen Beschuldigten gebe.

Anlass für die Klage war, dass sich die Gemeinde laut Zachmann im Zusammenhang mit der Ausweisung des Baugebietes offensichtlich "unrechtmäßige finanzielle Vorteile versprechen ließ". Der Anwalt verweist auf mehrere Gemeinderatssitzungen und die darauf beruhenden Haushaltsplanungen. So seien zunächst über mehrere Jahre verteilt 1,2 Millionen Euro an Einnahmen aus dem Baugebiet in den Vermögenshaushalt eingestellt worden. Dass auf seine jüngste Einwendung zum Teil-Bebauungsplan für den Südbereich hin in der Abwägung von "nur noch 365 000 Euro" gesprochen werde, die mit einem "noch zu schließenden Vertrag mit dem verantwortlichen Bauunternehmen" fließen sollten, wertet Zachmann als weitere Bestätigung, dass es zumindest verbindliche Vorgespräche gegeben habe, die Alling einen unzulässigen finanziellen Vorteil einbringen sollten. Dies alles deute auf ein verbotenes Koppelungsgeschäft hin. Bekannt ist auch, dass die Freien Wähler 2015 kritisiert hatten, dass Einnahmen von 430 000 Euro als Erlös aus dem Verkauf von Grundstücken im Baugebiet in den Vermögensetat eingestellt wurden, obwohl die Gemeinde dort keinen Grund besitze. Man hat deswegen auch gegen den Haushalt gestimmt. Öffentlich geworden ist die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch eine Aufforderung von Anwalt Zachmann an Bürgermeister Röder, bis zum 30. Juni zu erklären, dass die Ankündigung zurückgenommen werde, dass die für den südlichen Bereich eingereichten Baugesuche genehmigt werden sollten. Zur Vorgeschichte: In Ableitung eines Bürgerentscheides hatte die Gemeinde die Bebauungspläne "Natur- und Erholungsraums Allinger Moos" und für das Baugebiet "Westlich der Gilchinger Straße" beschlossen. Beide wurden aber vom Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt. Die Landwirtsfamilie Killer hatte sich erfolgreich gewehrt. Grund: Die Entwicklungsmöglichkeiten für ihren Betrieb würden stark einschränkt. Endgültige Urteile stehen aber noch aus. Die Gemeinde hat dann das Baugebiet geteilt und zuerst den nördlichen Bereich überplant, die Häuser stehen bereits. In der jüngsten Sitzung wurden nun auch für den Südbereich die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Anwalt Zachmann verurteilt dies, da die Außervollzugsetzung der Planung für das gesamte Baugebiet gelte.

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