Süddeutsche Zeitung

Alling:Ruhe auf der Baustelle

Lesezeit: 2 min

Zwei Rohbauten sind fast fertig. Nun darf im Neubaugebiet im Süden von Alling nicht mehr weitergemacht werden. Es ist schon die dritte Schlappe der Gemeinde vor Gericht

Von Manfred Amann, Alling

Die Gemeinde Alling wird auch mit dem nachgebesserten Bebauungsplan "Wohngebiet westlich der Gilchinger Straße" vor Gericht scheitern. Da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (VGH) die Planung am vergangenen Freitag mit einer einstweiligen Anordnung außer Vollzug gesetzt hat, ist davon auszugehen, dass die Richter auch im Hauptverfahren entsprechend urteilen werden. Damit verbunden ist ein sofortiger Baustopp, weil im Nordteil des Baugebietes bereits kräftig gebaut wird. Das Urteil ist die dritte Schlappe für die Gemeinde. Schon die Ursprungsplanung war aufgehoben worden, und erst vor wenigen Wochen ist auch der Bebauungsplan "Natur- und Erholungsraum Allinger Moos" vom VGH außer Kraft gesetzt worden.

Gewinner ist in jeder Hinsicht Christian Killer, der am Steinlacher Weg eine Landwirtschaft betreibt und jeweils ein Normenkontrollverfahren gegen die Planungen angestrengt hatte, weil ihm damit Einschränkungen auferlegt würden, die einer möglichen Entwicklung seines Betriebes im Wege stehen würden. Killers Anwalt Ewald Zachmann aus Olching spricht von einem "vernichtenden Urteil für die Gemeinde", mit dem die "mit der politischen Brechstange durchgesetzte Planung" vorerst gestoppt worden sei. Es sei höchste Zeit, dass die Gemeinde nun versuche, eine Gesamtlösung zu finden, die auch der Familie Killer Möglichkeiten zur Fortentwicklung ihres Betriebes lässt, so Zachmann.

Allings Bürgermeister Frederik Röder (CSU) wird am Dienstag in der Sitzung des Gemeinderats Stellung beziehen und eine Beratung anstoßen, wie weiter verfahren werden soll, da alle Planungen für den Bereich westlich der Staatsstraße bis ins Allinger Moos hinfällig sind. Da bereits zwei Rohbauten teilweise hochgezogen sind und die Baustelle so eingerichtet ist, als wollte man schnell fertig werden, wird die Gemeinde wohl zügig zu einer neuen Planung übergehen, denn auf der Basis der bisherigen Planung darf nicht weitergebaut werden. Da die Richter in ihrer Begründung darauf Bezug nehmen, dass auch der Bebauungsplan "Natur-und Erholungsraum Allinger Moos" nicht mehr gültig ist, steht Alling da, wo es vor fünf Jahren nach dem Bürgerentscheid stand. Dieser sollte eigentlich Killers Plan verhindern, einen Schweinmaststall für 252 Tiere zu bauen. Kurz vorher hatte das Landratsamt jedoch den Vorbescheid für den Stallbau positiv beschieden. Die Gemeinde hatte daraufhin vom Ergebnis des Bürgerentscheids den Auftrag abgeleitet, das Allinger Moos unter Schutz zu stellen. Für Killers Hof und der Pferdepensionsbetrieb nebenan wurden in der Planung Sondergebiete festgelegt, innerhalb derer begrenzt bauliche Veränderungen möglich sein sollten. Außerdem wurden Geruchskontingente festgelegt. Während des Planungsverfahrens war dann beschlossen worden, entlang der Gilchinger Straße einen Geländestreifen als Baugebiet auszuweisen. Damit würde die Wohnbebauung noch näher an Killers Hof heranrücken. Die Richter erkennen darin ebenso eine unzulässige Einschränkung für den Landwirt wie in der Festlegung von Sondergebiet und Geruchskontingent. Zachmann warf der Gemeinde in der Klageschrift schwere Abwägungsmängel zu Lasten des Landwirts vor.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2442204
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 20.04.2015
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.