Alling:Platz für die Ortsentwicklung

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Gemeinde Alling will sich per Satzung ein Grundstück sichern

Von Manfred Amann, Alling

Die Gemeinde Alling will sich für eine angedachte bauliche Entwicklung im Ortszentrum den gesamten Grund eines alten Anwesens sichern. Dazu hat der Gemeinderat nun nach intensiver Diskussion beschlossen, für die etwa 6800 Quadratmeter große Fläche eine Satzung zu verabschieden, die der Gemeinde ein besonderes Vorkaufsrecht dafür einräumt. Damit soll laut Bürgermeister Stefan Joachimsthaler (CSU) verhindert werden, dass die Gemeinde im Erbfall kein Zugriffsrecht hat und der Grund anderweitig verplant oder an einen Investor oder Bauträger verkauft wird.

Schon seit längerem wird im Dorf darüber gerätselt, was aus dem eingezäunten Wiesengelände in der Ecke Antoni-/ Parsbergstraße einmal werden wird, auf dem derzeit noch ein altes Hofgebäude bewohnt wird. In vielen Beratungen und in Klausuren hatte sich schließlich bei den Ortspolitikern die Ansicht herausgebildet, die Fläche im Falle eines Verkaufs für "Gemeinbedarfsentwicklungen" in den Besitz der Kommune zu bringen. Laut einem Rechtsbeistand würde das den Gemeinden zuerkannte allgemeine Vorkaufsrecht dafür nicht ausreichen. Um den Grund tatsächlich zu bekommen, sei eine Satzung erforderlich, in der hinreichend begründet ist, wofür dieser von der Kommune gebraucht wird.

Danach verfolgt die Gemeinde für das Satzungsgebiet mehrere Ziele. So soll die Fläche den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie den Bau einer Ganztagsschule ermöglichen. Ferner können dort ein Seniorenheim und andere Einrichtungen für ältere Menschen entstehen. Und letztlich soll auch Platz für weitere gemeindliche Gebäude wie zum Beispiel für ein neues Bürgerhaus oder für ein Haus der Vereine vorgehalten werden. Wie aus der Diskussion hervorging, ist die Fläche für die geplanten Nutzungen besonders geeignet, weil so die bisherige Innenentwicklung von der Sporthalle über Schule, Hort und Kindertagesstätte weiter verfolgt werden kann. Durch die Nachbarschaft zu den bestehenden Gebäuden, entstünden zudem wichtige Synergieeffekte, überdies könne Verkehr vermieden und das Ortszentrum weiter gestärkt werden, heißt es in der Begründung. Auch die Erschließung sei über zwei Straßen gesichert.

Auf Anfrage von Vizebürgermeister Hans Friedl (FW) bestätigte der erkrankte Rechtsbeistand über Telefon, dass die Satzung kein Instrument für Enteignung sei und dieses auch keine Auswirkungen auf den Grundstückspreis habe. "Wir wollen sicher sein, dass die Eigentümer bei einem Verkauf nicht geschädigt werden", betonte Friedl.

Wie der Rechtsanwalt weiter ausführte, regelt die Satzung nur, dass die Gemeinde bei einem bereits beschlossenen Verkauf das Recht hat, an die Stelle des Käufers zu treten. Dies bedeute aber auch, dass der zwischen den Vertragspartnern bereits ausgehandelte Grundstückpreis zu bezahlen ist. "Der Verkäufer erleidet dadurch keine Einbußen". Niemand will eine Enteignung", merkte Bürgermeister Joachimsthaler an. Simone Stenzer (FW) wies daraufhin, dass man nicht abschätzen könne, wann die Situation eintritt, dass die Gemeinde entscheiden muss, ob sie das Vorkaufsrechtes ausübt, und war sich mit Finanzreferent Thomas Muderlak (CSU) einig, dass der Gemeinderat möglichst bald über Möglichkeiten zur Finanzierung nachdenken müsse.

Kämmerer Benedikt Freidinger merkte außerdem dazu an, dass die Gemeinde angesichts der zu finanzierenden Vorhaben und möglicher Corona-bedingter Einnahmenverluste in eine Situation kommen könne, dass die Finanzauf- sicht eine Kreditaufnahme nicht zulassen könnte.

© SZ vom 18.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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